Werbungskostenpauschbetrag nicht berücksichtigt bei eigenen Einkünften/Bezügen unterstützter Person

  • Hallo.


    Für das Jahr 2013 bezog meine Lebensgefährtin als Einkommen ausschließlich Krankengeld und Arbeitslosengeld unterhalb des Freibetrags von 8130€.


    Wir leben zusammen in einem Haushalt.


    In meiner Steuererklärung Anlage Unterhalt machte ich den Unterstützungsbetrag geltend.


    Im Steuerbescheid wurde bei der Berechnung ihres Einkommens der Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ nicht berücksichtigt.


    Begründung :


    „Bei den anrechenbaren Einkünften der zu unterhaltenden Lebensgefährtin ist der Werbungskostenpauschbetrag nicht zu berücksichtigen, da keine entsprechenden steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen.“


    WISO-Sparbuch zieht den Werbungskostenpauschbetrag automatisch ab.


    Was ist zutreffend?

    • Offizieller Beitrag

    Was ist zutreffend?


    Wenn keine Lohnsteuerbescheinigung vorlag, dann trägst Du die Ersatzleistungen in die Zeile 94 des Hauptvordrucks ein, also nicht in die Anlage N. Danach errechnet das Programm auch keinen Werbungskostenpauschbetrag mehr.