Hallo.
Für das Jahr 2013 bezog meine Lebensgefährtin als Einkommen ausschließlich Krankengeld und Arbeitslosengeld unterhalb des Freibetrags von 8130€.
Wir leben zusammen in einem Haushalt.
In meiner Steuererklärung Anlage Unterhalt machte ich den Unterstützungsbetrag geltend.
Im Steuerbescheid wurde bei der Berechnung ihres Einkommens der Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ nicht berücksichtigt.
Begründung :
„Bei den anrechenbaren Einkünften der zu unterhaltenden Lebensgefährtin ist der Werbungskostenpauschbetrag nicht zu berücksichtigen, da keine entsprechenden steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen.“
WISO-Sparbuch zieht den Werbungskostenpauschbetrag automatisch ab.
Was ist zutreffend?