Mehrwertsteuer auf Büromiete /Untervermietung / - ja oder nein?

  • Guten Tag,


    freue mich, wenn mir jemand helfen könnte.


    Ich bin Freiberufler und umsatzsteuerpflichtig und erstelle eine einfache EÜR.
    Ich habe ein Büro angemietet und mit meinem Vermieter einen Gewerbemietvertrag - der Mietzins ist OHNE Mehrwertsteuer.


    In diesem Büro arbeite ich mit meinem Partner (jeder arbeitet auf Rechnung für sich, er ist auch Freiberufler aus der gleichen Sparte).
    Mein Partner zahlt die Hälfte der Miete an mich ... natürlich auch ohne Mehrwertsteuer.


    Nun das Problem: auf welches SKR03 Konto kann ich seinen Geldeingang bei mir verbuchen?


    Danke im voraus
    Schöne Grüße
    ulli

  • Sachkonto 1590 Durchlaufende Posten / Geldkonto 1000 Kasse
    Sachkonto 4210 / Geldkonto 1590 wenn die Miete bezahlt wird

  • Hallo zusammen,


    ist die "Quick and Dirty"-Lösung. Ihr wisst, dass es so etwas wie ein Saldierungsverbot gibt? Da getrennte EÜR gemacht werden (ich gehe davon aus, dass keine Kanzleigemeinschaft, denn dann müsste ja eine Feststellungserklärung mit einer Gesamt-EÜR gemacht werden).


    Sauber muss gebucht werden
    1) von mein Design:
    a) 4210 Miete / 1200 Bank (Geld sollte hier keines bar fließen)
    b) 1590 durchlaufende Posten / 2747 sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen
    2) sein Partner:
    a) 4210 Miete / 1200 Bank (auch hier sollte unbar gezahlt werden als Nachweis)


    Sollte eine gemeinsame EÜR erforderlich werden, kann man sich das sparen. Dann muss über die Gewinnverteilung entsprechend vorgegangen werden (z. B. mittels Kostenstellen)


    Gruß nesciens

  • danke nesciens & PG - ich hatte auch 2747 als Konto gewählt und war mir aber unsicher, ob das so eine saubere Lösung ist.
    Mein Büropartner und ich haben keine gemeinsame EÜR oder Buchhaltung - jeder für sich.


    Ich habe leider noch die Befürchtung, dass ich meinem Büropartner die Miete mit MWST in Rechnung stellen muss, da ich auch mehrwersteuerpflichtig bin. Hat hierfür auch jemand eine Antwort oder Lösung parat. Habe schon im Forum geschaut aber ein bleichlautender Fall ist mir nicht begegnet.


    Vielen Dank an alle, die hier fleissig helfen.

  • ch habe leider noch die Befürchtung, dass ich meinem Büropartner die Miete mit MWST in Rechnung stellen muss, da ich auch mehrwersteuerpflichtig bin


    Das hängt davon ab, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Habt ihr beide unterschrieben, machst du eine Zahlung im Namen deines Compagnons und reichst diese dann weiter. Dies ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Bist du aber alleiniger Mieter, dann hast du einen eigenständigen Mietvertrag mit deinem Compagnon - dieser wäre dann umsatzsteuerpflichtig, da nicht Wohnraum betroffen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Bist du aber alleiniger Mieter, dann hast du einen eigenständigen Mietvertrag mit deinem Compagnon - dieser wäre dann umsatzsteuerpflichtig, da nicht Wohnraum betroffen ist.

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