Probleme mit Abschreibung

  • Hallo zusammen,


    mein Kleingewerbe führe ich zwar mittlerweile seit fünf Jahren, 2014 war aber das erste recht gute Jahr, gleichzeitig habe ich aber auch einiges investiert. Mir war bewusst, dass größere Anschaffungen ab einem bestimmten Betrag nicht einfach so angegeben sondern über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden müssen. Im Zuge meiner "Rechersche" darüber bin ich aber über viele Dinge gestolpert, die ich in den letzten Jahren evt. verkehrt gemacht habe (FA hat aber nie gemeckert).


    Zur einen Sache: Ich bin Entwickler für Web- und Mobilanwendungen und nebenbei auch noch als Redakteur bei einem recht großen Computer-Partal tätig. Aus diesem Grund habe ich mir im letzten Jahr zwei neue Pads (Note und iPad) zugelegt, weil ich zum einen meine Webseiten und Apps testen muss, darüber hinaus diese bei meiner Redakteurtätigkeit bei Produktests oder News als Referenz einsetze. Das Note wurde im Februar für 660 Euro, das iPad im Juli für knapp 600 Euro gekauft. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich diese jetzt für drei Jahre abschreiben, sprich zu 33,33%. Jetzt habe ich aber gelesen, dass es auch noch unterschiede macht, in welcher Jahreshälfte das Gerät gekauft wurde. Bei 33,33% würden sich meine Ausgaben also auf knapp über 400 Euro statt knapp über 1200 Euro belaufen - obwohl ich mehr ausgegeben habe und mein Gewinn eigentlich dadurch geringer geworden ist, richtig?


    Die Frage ist auch, wo ich das eintragen müsste? Da habe ich jetzt nur "Absetzung für Abnutzungen" gefunden und darunter AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter". Da kann ich aber nur etwa eintragen, wenn ich in der Auswahl oben die manuelle Ermittlung aktiviere. Bei "mit Programmunterstützung" passiert nicht. Wenn ich den Betrag von 400 Euro jetzt hier eingeben würde, woher weiß das FA, welche Einträge gemeint sind?


    Eine andere Frage: Welchen Unterschied macht es, wenn ich Ausgaben (z.B. Festplatten, Kartenleser, Speicherkarten) unter 150 Euro (oder 410 Euro) bei den übrigen Betriebsausgaben führe? Dort ist ja auch von "Kleingeräten" die Rede...



    Besten dank schon mal...


    Frederik

  • Hallo Furchensumpf,


    ich will versuchen, etwas Klarheit zu schaffen. Leider hast du nicht geschrieben, mit welcher Software von WISO du arbeitest (z. B. Mein Büro, Unternehmersuite, Steuersparbuch (welches Modul?) etc.). Das erschwert die Hilfe, da je nach Programm andere Eingaben erforderlich sind.


    Aus diesem Grund habe ich mir im letzten Jahr zwei neue Pads (Note und iPad) zugelegt, weil ich zum einen meine Webseiten und Apps testen muss, darüber hinaus diese bei meiner Redakteurtätigkeit bei Produktests oder News als Referenz einsetze. Das Note wurde im Februar für 660 Euro, das iPad im Juli für knapp 600 Euro gekauft. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich diese jetzt für drei Jahre abschreiben, sprich zu 33,33%. Jetzt habe ich aber gelesen, dass es auch noch unterschiede macht, in welcher Jahreshälfte das Gerät gekauft wurde.


    Prinzipiell hast du bei diesen Preisen zwei Möglichkeiten:
    a) du kannst Sie als zu aktivierende Anlagengegenstände einzeln aktivieren - dann gelten die von dir genannten 3 Jahre. Diese beginnen immer im Monat der Anschaffung und sind monatsgenau zu rechnen, die Vereinfachungsregel, die du nennst, gibt es nicht mehr. In einigen wenigen Fällen kann für das ganze Jahr abgeschrieben werden, ist hier aber nicht der Fall. Das Note kannst du also mit 11/12 einer Jahres-AfA (hier dann 11/12 von 220 Euro = rd. 202 Euro (runden ist erlaubt), das iPad mit 6/12 von 200 Euro = 100 Euro abschreiben.
    b) du buchst beide Anlagengegenstände in den "Pool" für das Jahr 2014. Hier kann (ist kein Muss) man alle Anlagengegenstände zwischen 150 und 1.000 Euro zusammen fassen. Jedes Jahr wird dann zusammen mit 20% (also über fünf Jahre) abgeschrieben. Einzelne Abgänge haben dann aber keine Auswirkung auf den Pool. Die Wahl hast du jedes Jahr neu, musst dich aber innerhalb der Jahres an die Anfang des Jahres getroffene Wahl für das ganze Jahr halten.



    Die Frage ist auch, wo ich das eintragen müsste?


    Das hängt davon ab, welches Programm du benutzt. Generell musst du ein Anlagenverzeichnis führen, das dann zusammen mit der EÜR als AVEÜR an das Finanzamt gesendet werden muss.


    Eine andere Frage: Welchen Unterschied macht es, wenn ich Ausgaben (z.B. Festplatten, Kartenleser, Speicherkarten) unter 150 Euro (oder 410 Euro) bei den übrigen Betriebsausgaben führe?


    Hier ist jeder Gegenstand gesondert zu betrachten.
    a) Alles, was weniger als 150 Euro im Pool-Fall bzw. 410 Euro sonst kostet, kann im Jahr der Anschaffung als Geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt werden und geht damit voll in die Ausgaben.
    b) Wenn ein Anlagengegenstand selbständig nutzbar ist (z. B. ein Multifunktionsdrucker), wird er wie das Note bzw. iPad behandelt. Alles, was im Pool-Fall teurer als 1.000 Euro bzw. sonst teurer als 410 Euro ist, muss aktiviert werden und als einzelnes Wirtschaftsgut über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
    c) Wenn ein Anlagengegenstand nicht selbständig nutzbar ist (z. B. eine Festplatte, die in den Computer eingebaut wird), muss sie zum Hauptgegenstand hinzu aktiviert werden. Ausnahme: Reparaturen oder Ersatz, diese können sofort in die Ausgaben gebucht werden.


    Ich hoffe, das hilft erst einmal ein bisschen weiter. Wenn du uns noch verrätst, mit welchem Programm du arbeitest, können wir auch konkretere Hinweise auf die Eingaben machen.

  • Besten Dank...


    Ich benutze das Wiso Internet Sparbuch für meine Steuererklärung.


    Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann kann ich eine neue Festplatte für mein Notebook, mein NAS oder so dann direkt unter den Ausgaben buchen...es ist ja quasi ein Austausch oder eine Erweiterung...oder?


    Ich hab solche Sachen in der Vergangenheit immer bei den übrigen Betriebsausgaben eingetragen und es kam nie eine Beanstandung...

  • Hallo Furchensumpf,


    nein, du hast mich missverstanden. Notebbook und iPad müssen aktiviert werden (auch wenn sie als Ersatz für "alte" erworben wurden). Du hast nur die Wahl zwischen Aktivierung im Pool 2014 oder Einzelaktivierung.
    NAS (je nach der Wahl für Notebook und iPad) nur, wenn Kosten bis 150 Euro (Poollösung) oder unter 100 (Einzellösung). Bei Kosten zwischen 150 und 1.000 Euro (Pool 2014) oder 150 und 410 Euro ist ein GWG. Dies unter der Voraussetzung, dass das NAS auch unabhängig vom PC oder anderen genutzt werden kann. Sonst ist es beim PC (oder ähnlichem) hinzu zu aktivieren.
    Dies gilt dann auch für die anderen Dinge.


    Das Wiso Internet Sparbuch kenne ich selber nicht, ich gehe aber davon aus, dass es weitgehend gleich ist mit dem Steuersparbuch (PC-Version). Je nachdem, ob du im Modul "Einkommensteuererklärung" oder im Modul "Einnahmen-Überschussrechnung" arbeitest, gibt es noch kleine Unterschiede. Bei beiden musst du aber die Anlagen als solche auch anlegen und bekommst dann die Abschreibungen pro Jahr genannt. Beim Modul Einnahmen-Überschussrechnung bekommst du unter dem Punkt "Art des Wirtschaftsguts" schon eine ganze Menge Konten angeboten, auch die für die GWG (sowohl Einzel- als auch Pool), vergl. Anlagen Modul EÜR 1 und 2.
    Beim Modul Einkommensteuer benötigst du einige Schritte mehr und die Eingabemasken sehen auch etwas anders aus (vergl. Anlagen Modul ESt 1 bis 5). Bei der letzten Maske kommt dann die Unterteilung anhand der Kosten zum Tragen:
    a) alle einzeln zu aktivierende Güter kommen unter den ersten Posten
    b) alle Posten im Pool ("Sammelposten"), d.h. Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro kommen in den zweiten Posten. Bei GWG-Einzelaufstellung kommen die Posten zwischen 150 und 410 Euro in den ersten Posten!
    c) alle Posten unter 150 Euro kommen in den dritten Posten (sofern du diese aufnehmen möchtest, du kannst auch direkt in die Kosten buchen)