Berechnung der Lohnsteuer bei Auslandstätigkeitserlass

  • Hallo zusammen,


    ich hatte leztes Jahr zwei längere Auslandsaufentahlte (>3 MOnate) in Tansania (es besteht kein Doppelbeseuerungsabkommen), wobei ich weiterhin bei meinem Dt. Arbeitgeber angestellt war.


    Da ich für das gesamte Jahr 2014 einen Auslandstätigkeitserlass beantragt hatte, sind im ganzen Jahr auch keine Lohnsteuer einbehalten worden.


    Jetzt habe ich die Schwierigkeit dies richtig im WISO Steuerspabuch korrekt zu erfassen. Dazu trug ich folgende Daten ein:
    - Unter Lohnsteuerbescheinigungen Zeile 3: Den Bruttoarbeitslohn von (fiktiv) 30.000 EURo
    - Unter Lohnsteuerbescheinigungen Zeilte 16b) Steuerfrieer Arbeitslohn nach ATE (fiktiv) 20.000 EURO
    - Unter SOnstige Angaben zum Arbeitslohn (Anlage N-AUS) habe ich die zwei Zeiträume erfasst, in denen ich in Tansania war, daraus wurde der steuerfreie Arbeitslohn über 20.000 EURo berechnet (288 Kalendertage in Tansania)
    - Nun wird mir aber ein sehr hoher Rückzahlungsbetrag (rd. 5000 €) Angezeigt, da anscheinend die EInkünfte in Tansania zusätzlich zu denen in Deutschland (Gesamtsumme Brutto) angerechnet wird, dabei sollte das doch abgezogen werden (und ich erwarte eine nötige Nachzahlung von 500-1000 €).


    Wer kann mir hierbei helfen? Würde mich sehr über Unterstützung helfen. Besten Dank!!! Grüße
    Micha
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    • Offizieller Beitrag

    Nun wird mir aber ein sehr hoher Rückzahlungsbetrag (rd. 5000 €) Angezeigt, da anscheinend die EInkünfte in Tansania zusätzlich zu denen in Deutschland (Gesamtsumme Brutto) angerechnet wird, dabei sollte das doch abgezogen werden (und ich erwarte eine nötige Nachzahlung von 500-1000 €).

    Du verwechselst da nicht irgendwie erwartete Erstattung und tatsächliche Nachzahlung? ?(


    Die steuerfreien Einkünfte nach dem ATE unterliegen dem Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG.

  • Sorry, ich meine in beidem Falle eine Nachzahlung. Da ich noch keine Lohnsteuer für 2014 bezahlt habe, aber einige Wochen in Deutschland gearbeitet habe muss ich auf jeden Fall nachzahlen. Progressionsvorbehalt ist mir klar.


    Nur scheint die Steuersoftware nicht korrekt zu rechnen. Es sollte doch der in Anlage N-AUS ermittelte Steuerfreie Betrag vom Gesamtjahresbrutto abgezogen werden. Aber bei mir erhöht sich plötzlich der Nachzahlungsbetrag wenn ich die Anlage N-AUS ausfülle, so als ob der dort erwähnte Bruttobetrag zu meinem Jahresbetrag dazuaddiert wird.

    • Offizieller Beitrag

    Nur scheint die Steuersoftware nicht korrekt zu rechnen. Es sollte doch der in Anlage N-AUS ermittelte Steuerfreie Betrag vom Gesamtjahresbrutto abgezogen werden. Aber bei mir erhöht sich plötzlich der Nachzahlungsbetrag wenn ich die Anlage N-AUS ausfülle, so als ob der dort erwähnte Bruttobetrag zu meinem Jahresbetrag dazuaddiert wird.

    Wie soll das jemand ohne (bereinigte) Screens nachvollziehen? Ich tippe auf einen Eintragunsfehler, kann aber natürlich nur mutmaßen.


    In dem Thema Auswärtiges Amt - Auslandsdienstbezüge angeben funktioniert auch alles ganz normal. Ist ein ähnlicher Sachverhalt mit derselben vorgehensweise. Nur der Einstieg erfolgt in der Maske ein paar Zeilen höher.

  • Progressionsvorbehalt ist mir klar.


    Wirklich? Deine Aussage:


    Nur scheint die Steuersoftware nicht korrekt zu rechnen. Es sollte doch der in Anlage N-AUS ermittelte Steuerfreie Betrag vom Gesamtjahresbrutto abgezogen werden. Aber bei mir erhöht sich plötzlich der Nachzahlungsbetrag wenn ich die Anlage N-AUS ausfülle, so als ob der dort erwähnte Bruttobetrag zu meinem Jahresbetrag dazuaddiert wird.


    spricht eher dagegen, daß Du die Wirkung des Progressionsvorbehalts nicht richtig einschätzt. ?(
    Wie miwe4 schon sagte, ohne Screenshots kann man schlecht was dazu sagen. Aber rechne doch einfach mal testweise mit 50 k€ als (fiktivem) Bruttoarbeitslohn durch und vergleiche die Steuerbelastungen in allen drei Fällen.

  • Hallo, danke für eure Hilfeversuche. Ich lade hier mal Screenshots hoch. Auf den ersten beiden ist zu sehen was ich in der Anlage N-AUS eingetragen habe (30.000€ Brutto und 188 Tage im Ausland). Das dritte Bild zeigt die EIntragunen zur Lohnsteuerbescheindigung, dabei habe ich die ermittelteten 26.000 € eingetragen die mir als Lohnsteuerbefreit berechnet wurden.
    Braucht es noch weitere Screenshots? Danke für eure Hilfe.


    [Dateianhänge gelöscht]

    • Offizieller Beitrag

    Was soll denn wo abgezogen werden? Das berechnet doch nur die dem Progressionsvorbehalt laut Zeile 22 der Anlage N unterliegenden Beträge. Bzw. an anderer Stelle kann man das Verhältnis der abziehbaren WK berechnen bzw. den auf die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte entfallenden Anteil.