Hauptarbeitgeber - Nebenarbeitgeber --- Steuerklassen bei zwei Arbeitsverhältnissen

  • Moin ...


    Als Pensionär beziehe ich vom LBV meine Pension.
    Bisher war ich immer in der Steuerklasse 4.


    Seit dem 01.03. habe ich eine zweite Arbeitstelle angenommen, die mit der Steuerklasse 6 berechnet wird.


    Heute bekomme ich vom LBV meine Bezügemitteilung, in der ich nun auch hier in die Steuerklasse 6 gesetzt wurde.


    http://www.cecu.de/steuerklasse-6.html


    Nach meinem Verständnis müsste ich beim LBV die Steuerklasse 4 behalten und für den 2. Job die Steuerklasse 6 haben.


    Gruß Kuddel

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    :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

  • Hallo Miwe ...


    Schon telefoniert?


    Nee, war ja Wochenende ...


    Ich überlege nur, wer mir den Mist eingebrockt hat.
    Vermutlich doch der 2. Arbeitgeber ...


    Gruß Kuddel

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  • Moin ...


    Der 2. Arbeitgeber hat mich als " Hauptarbeitgeber " deklariert ...


    Das ist die Lösung des Problems ...


    Ziemlicher Aufwand um alles rückgängig zu machen.


    Gruß Kuddel

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    • Offizieller Beitrag

    Ziemlicher Aufwand um alles rückgängig zu machen.

    Viel. Spaß. Hatte ich mir so gedacht.


    Ich habe den Thread dann mal für Dich als erledigt gekennzeichnet.

  • Ich habe den Thread dann mal für Dich als erledigt gekennzeichnet.


    Ich wollte eigentlich noch nachberichten ...


    Bin jetzt seit 6 Stunden am telefonieren.


    Das Problem ist, daß niemand etwas ändert, ohne entsprechende Unterlagen.
    Da es 3 Stellen sind - LBV - Finanzamt - 2. Arbeitgeber - wird die Sache nicht einfacher !


    Kuddel

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    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte eigentlich noch nachberichten ...

    Kannst Du ja auch so.


    Ich würde warten, bis der neue AG auf 6 geändert hat und ggf. auch Lhnsteuer rückwirkend neu berechnet hat. Dann hingehen und LBV informieren. Die rufen dann sicherlich noch einmal ab und dürften dann 1.AG sein. Die müssen dann ggf. eben auch rückwirkend korrigieren mit Steuerklasse 3.

  • Nach Rücksprache mit dem LBV schicken die mir ein Formular zu, welches vom 2. Arbeitgeber ausgefüllt werden muss.
    Der 2. Arbeitgeber muss darin bescheinigen, dass er eben 2. Arbeitgeber ist.
    Dann bekommt auch das Finanzamt Kenntnis von mir und alles wird wohl wieder gut werden ...


    Man was ist das kompliziert und kostet zwischenzeitlich richtig viel Geld ( gibt's aber zurück )


    Das war's ...


    Gruß Kuddel

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