Anlage Kind Verständnisproblem

  • Hallo , guten Tag ich habe eine Frage zur Anlage Kind . Mein Kind hat am 31.10.2014 sein Studium beendet. Es hat vorher ganz normal sein Abitur gemacht und seit 01.04.2010 studiert. Nun wird in Zeile 23 der Anlage Kind gefragt ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat ? Ich bin jetzt unsicher ob ich bei Zeile 23 Ja oder nein ankreuzen muß. Von der Logik her würde ich sagen Ja, da mein Kind ja am 31.10 2014 sein Studium beendet hat und er vorher keine andere Berufsausbildung oder Studium gemacht hat. Wäre das so richtig ? Über Eure Hilfe würde ich mich freuen, stehe gerade auf dem Schlauch.

  • Hallo kleiner,


    ja ist richtig, denn in den nächsten Fragen werden die Daten des Studiums agefragt und hier ist die erste Frage, ob das Studium vor dem 1.1.2014 endete, hier "nein" angeben, da das Ende ja erst zum 31.10.2014 war.Als Zeitraum daher 1.1.2014 - 31.10.2014 angeben. Die folgenden Fragen dann entsprechend eurer Situation beantworten.

  • Hallo ich muß mich leider noch einmal melden zum obigen Thema. Es geht um Zeile 23 der Anlage Kind. Mein Sohn hat am am 31.10.2014 das Studium beendet ( 1. Staatsexamen ). Ab den 01.11.2014 macht er sein Referendariat. Er studiert Lehramt. Meine Frage ist gehört das Referendariat noch zur Erstausbildung oder nicht? Was muß ich jetzt in Zeile 23 Anlage Kind ankreuzen ? Ja oder nein ?


    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Sohn hat am am 31.10.2014 das Studium beendet ( 1. Staatsexamen ). Ab den 01.11.2014 macht er sein Referendariat. Er studiert Lehramt. Meine Frage ist gehört das Referendariat noch zur Erstausbildung oder nicht?

    Da habt Ihr nie drüber gesprochen? ?(


    Ja es gehört natürlich noch zur Ausbildung.


    Lehramtsreferendariat - Quelle: Wikipedia

  • OK,vielen Dank für die Antwort. Nur weiß leider immer noch nicht genau, ob in Zeile 23 Anlage Kind bei der Frage ( ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat ) ja oder nein ankreuzen muß. Miwe hat geschrieben das Referendariat gehört zur Ausbildung. Sehe ich eigentlich auch so.
    Das Lehramtsstudium gliedert sich in zwei Teile, einmal das Studium an der Uni und danach nochmal 2 Jahre Referendariat.
    Was mich stört ist die Fragestellung in Zeile 23 Anlage Kind. Da steht erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium . Da steht nicht und .


    Ein Erststudium hat er ja am 01.10.2014 abgeschlossen. Das Referendariat als Ausbildung folgte dann später.


    Also von der Fragestellung in zeile 23 ausgehend müßte ich dann ja ankreuzen, da das Erststudium ja schon vorbei ist.


    Sehe ich das richtig so??

    • Offizieller Beitrag

    Wird die gesamte Ausbildung nicht erst mit dem Ablegen des zweiten Staatsexamens nach Ablauf des zweijährigen Referendariats abgeschlossen? Das erste Staatsexamen ist doch gar kein berufsqualifizierender Abschluss.


    Lehrerausbildung - Quelle: Wikipedia

  • Also vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mal gegoogelt. Folgendes habe ich gefunden in einer Dienstanweisung für Kindergeldkassen. Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt auch der Abschluss eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine berufliche Einführung vermittelt wird (§ 10 Abs. 1 Satz 2 HRG). Dazu zählt insbesondere der Vorbereitungsdienst der Lehramtsreferendare oder Rechtsreferendare.

  • Also vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mal gegoogelt. Folgendes habe ich gefunden in einer Dienstanweisung für Kindergeldkassen. Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt auch der Abschluss eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine berufliche Einführung vermittelt wird (§ 10 Abs. 1 Satz 2 HRG). Dazu zählt insbesondere der Vorbereitungsdienst der Lehramtsreferendare oder Rechtsreferendare.


    du hast Recht - hätte ich gleich mit anhängen können, hatte ich nämlich gesehen, hatte aber nicht daran gedacht, dass es noch gut als weitere Erklärung gedient hätte