WISO Sparbuch - Rückzahlung einer Abfindung

  • Wo trage ich eine zurück gezahlte Abfindung ein? Wie navigiere ich an die Stelle des Steuer Sparbuchs?


    (ich zahlte die A. zurück, weil ich weiter beschäftigt werde)

  • Hallo VPl59,


    Rückzahlung im gleichen Jahr wie die Auszahlung? Eine Abfindung muss vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden, wenn im gleichen Jahr zurück gezahlt, dürfte dann dort nichts stehen, dann muss auch die Rückzahlung nicht angegeben werden.
    Entsprechend müsste bei Rückzahlung im Folgejahr ein Vermerk in der Lohnsteuerbescheinigung (negativer Eintrag in der gleichen Spalte 2,9 oder 19) erfolgen.


    Auf alle Fälle würde ich in einem Begleitschreiben das Finanzamt auf diesen Sachverhalt hinweisen.


    Es gilt das Zu- und Abflussprinzip.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde auch behaupten wollen, dass dieser Sachverhalt zwingend in der Lohnsteuerbescheinigung abgebildet sein muss.


    @VPl59
    Bitte passe Deine Foreneinstellungen bezüglich des Schriftbildes dem allgemein Üblichen an. Wir können eigentlich alle noch sehr gut sehen. Normalerweise ignoriere ich so aufdringliche in Gänze. ;)