PC - nach 1/2 Jahr Privatnutzung Übergang in gewerbliche Nutzung

  • Hallo an Alle,
    ich hätte eine etwas komplexere Frage zu Inventar eines selbstständigen Betriebes: Ich habe 2012 einen PC für die betriebliche Nutzung gekauft. 2013 kam ein privater PC dazu. 2014 wurde der PC zur betrieblichen Nutzung verkauft (bis hier alles einfach) und von nun an der "Privat-PC" zur ausschließlichen betrieblichen Nutzung weiterverwendet.


    Jetzt die Frage: Wie trage ich den zunächst privat gekauften PC korrekt ins Inventar ein? Anschaffungszeitpunkt wäre der Verkauf des vorherigen FirmenPC? Muss ich auf die Anschaffungskosten etwas abziehen? Wenn ja wieviel???


    Vielen Dank vorweg,
    Viele Grüße

  • 2013 kam ein privater PC dazu. 2014 wurde der PC zur betrieblichen Nutzung verkauft (bis hier alles einfach) und von nun an der "Privat-PC" zur ausschließlichen betrieblichen Nutzung weiterverwendet.


    Die ausschließlich betriebliche Nutzung dürfte für das Finanzamt sehr fraglich sein, zumal du bislang zwei PC hattest.
    Zum praktischen Procedere: den PC mit dem beizulegenden Wert (i.d.R. Anschaffungskosten abzüglich "fiktive" AfA für den Zeitraum der privaten Nutzung) als Privateinlage buchen und dann über die Restlaufzeit abschreiben
    also wenn der PC im Mai 2013 gekauft wurde zu 1.000 Euro, wäre der beizulegende Wert am 1.1.2014 1.000 € / 36 * 32 = 888,88 € (du kannst runden auf 890 €). Wenn du später den anderen PC verkauft hast, ändern sich die Anzahl Restmonate. Diese Anzahl Restmonate trägst du als Restlaufzeit ein.


    Dann musst du für die weiterhin vermutete Privatnutzung (dies müsstest du mit geeigneten Unterlagen widerlegen) entsprechende Umsätze buchen, falls USt-pflichtig, mit Umsatzsteuer, sonst als Kleinunternehmer, ohne.

  • Hallo!
    Vielen Dank für die schnelle Info - es gibt in unserem Haushalt noch mehr als diese beiden Rechner, ich wollte den Fall nur nicht unnötig kompliziert beschreiben...genau genommen hatte ich den neueren Rechner schon als Ablösung für den alten gekauft, den alten dann aber doch noch ein halbes Jahr verwendet...


    Vielen Dank nochmal!

    • Offizieller Beitrag

    es gibt in unserem Haushalt noch mehr als diese beiden Rechner

    Das alleine heißt gar nichts. Im Prinzip hat doch heuzutage jedes Haushaltsmitglied sein eigenes Gerät. Ich kann da nesciens Aussage nur unterstützen.


    Und das verkaufte betriebliche Gerät aus 2012 ist natürlich gewinnwirksam aufzulösen.