Zweite Tätigkeitsstätte

  • Moin,
    ich habe ein kleines Problem und weiß nicht ob ich richtig an das Thema richtig gelöst habe.


    Folgendes:


    Meine Frau ist Studentin und besucht die Hamburger Universität.
    Zur Vorbereitung auf ihr erstes Staatsexamen besuchst sie einen Repeditor eines privaten Anbieters. Dieser befindet sich nicht in der Uni und gehört auch nicht zu dieser. Während der Zeit des Repeditoriums ( 10 Monate) fährt sie nur zu diesem privaten Anbieter und nicht zur Uni. Diese hat sie nach Abschluss des zeitlich begrenzten Kurses beim Repeditor wieder zum lernen besucht.


    Meine Frage hierzu wäre:


    Ist die Uni die erste Tätigkeitsstätte und der privat Repeditor die zweite?


    Meine Frage ist ganz einfach auf das Kilometergeld abgerichtet. Bei der zweiten Tätigkeitsstätte wären es ja Reisekosten die ich dafür ansetzen könnte und nicht die Entfernungspauschale oder??? ( Ist ihre 2te Ausbildung)




    Vielen dank schon mal für die Antwort. Ich wäre meiner Begründung beim Einspruch bei dem Finanzamt wieder ein Schritt näher :)

  • Hallo Kammerflimmern81,

    Ist die Uni die erste Tätigkeitsstätte und der privat Repeditor die zweite?


    Laut BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 (BStBl I S. 1412) GZ IV C 6 - S 2145/10/10005 :001 Tz. 4 gelten Bildungseinrichtungen, die zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitlichen Bildungsmaßnahme aufgesucht werden, als Betriebsstätte. Damit ist die Uni als Tätigkeitsstätte anzusehen. Dies trifft m. E. nach auch für den Repetitor zu. Die Bestimmung, was nun erste und zweite Tätigkeitsstätte ist, muss nach Tz. 5 entschieden werden und hier ist m. E. nach ein Streitfall, da sie ja 10 Monate lang die Uni nicht aufgesucht hat. Danach ist der Repetitor die erste Tätigkeitsstätte, da an mindestens einem Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit aufgesucht. Die beiden anderen angegebenen Möglichkeiten greifen hier wohl nicht (weder arbeitstäglich aufgesucht noch je Woche an mindestens zwei Arbeitstagen an der Uni).