Moin,
ich habe ein kleines Problem und weiß nicht ob ich richtig an das Thema richtig gelöst habe.
Folgendes:
Meine Frau ist Studentin und besucht die Hamburger Universität.
Zur Vorbereitung auf ihr erstes Staatsexamen besuchst sie einen Repeditor eines privaten Anbieters. Dieser befindet sich nicht in der Uni und gehört auch nicht zu dieser. Während der Zeit des Repeditoriums ( 10 Monate) fährt sie nur zu diesem privaten Anbieter und nicht zur Uni. Diese hat sie nach Abschluss des zeitlich begrenzten Kurses beim Repeditor wieder zum lernen besucht.
Meine Frage hierzu wäre:
Ist die Uni die erste Tätigkeitsstätte und der privat Repeditor die zweite?
Meine Frage ist ganz einfach auf das Kilometergeld abgerichtet. Bei der zweiten Tätigkeitsstätte wären es ja Reisekosten die ich dafür ansetzen könnte und nicht die Entfernungspauschale oder??? ( Ist ihre 2te Ausbildung)
Vielen dank schon mal für die Antwort. Ich wäre meiner Begründung beim Einspruch bei dem Finanzamt wieder ein Schritt näher