Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

  • Heimfahrten nur einfache Entfernung?


    für die Heimfahrten werden die Kosten, mit 0,40 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet, allerdings nur für die einfache Entfernung.
    Kann man dann die Fahrt Montags zur Arbeitsstätte als Fahrt zur Arbeitsstätte eintragen oder kann man diese Kosten anderweitig geltend machen?
    Danke und Gruß

  • Für die Heimfahrt können Sie immer nur die Entfernung von der Arbeitsstätte zur Hauptwohnung ansetzen, nicht jedoch die Entfernung Hauptwohnung - Zweitwohnung.
    Entfernungspauschale 0,40 EUR/pro Kilometer - einfache Entfernung.
    Die Fahrt montags zur Arbeitsstätte können Sie nicht als Fahrt zur Arbeitsstätte eintragen, auch nicht anderweitig geltend machen. Ist bereits geltend gemacht - siehe Heimfahrt-.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->