Gemäss § 28 WEG enthält jeder Wirtschaftsplan u.a. die "anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung". Genau dies fehlt mir auf dem Gesamtwirtschaftsplan. Es müsste doch möglich sein, unterhalb des Kostenblocks einen weiteren Block einzufügen, in dem die einzelnen Wohnungen mit ihrem jeweiligen geplanten Kostenanteil aufgeführt sind.
Dies würde mir manche Diskussion ersparen!
Gesamtwirtschaftsplan mit Angabe der geplanten Vorauszahlungen
- Schoenebeck
- Unerledigt
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Das ist doch aus dem Einzelwirtschaftsplan ersichtlich.
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Hallo Schoenebeck,
bitte direkt an Buhl schreiben, ich habe das Thema dort auch schon einmal "angesprochen" aber keine Reaktion erhalten. Bitte unbedingt auf den § 28 WEG hinweisen.
Ein Frohes Pfingstfest wünscht
Cowgirl -
Das ist doch aus dem Einzelwirtschaftsplan ersichtlich.
Aber eben nicht auf dem Gesamtwirtschaftsplan. Und genau dort MÜSSEN auch die Einnahmen erscheinen. -
Hallo Cowgirl,
habe ein Ticket eingereicht, mal sehen was als Antwort kommt.
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@Schoenebeck Die Inhaltlichen Anforderungen des §28 sind nicht 100% definiert.
http://www.haufe.de/immobilien…haftsplan_260_197790.html
Aber ich gebe dir Recht, ich würde es auch begrüssen wenn die Einnahmen mit aufgeführt würden.
Hier habe ich mal ein Beispiel im Netz gefunden.
http://www.fuest-immo.de/image…tschaftsplan-Version1.pdf