Da keine Wärmemengezähler im Haus verbaut sind, kann ich die Heizung für uns und die ELW nicht trennen. Daher ist dieser Bereich in der Miete als Pauschale (in ungenannter Höhe) enthalten. Alles andere wird regulär abgerechnet. Wäre aber unschön, wenn ich die gesamte Pauschalmiete versteuern muß - ist schliesslich keine Einnahme. Würde gern den Heizkostenanteil abziehen. Geht das und in welcher Höhe etwa. GGf ließe sich der Mietvertrag auch für die Zukunft noch anpassen.
Heizkosten / Warmmiete (ELW) und steuerliche Absetzbarkeit
- arno007
- Unerledigt
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Daher ist dieser Bereich in der Miete als Pauschale (in ungenannter Höhe) enthalten.
Ist das denn in heutiger Zeit nach dem Mietrecht überhaupt noch zulässig? Es muss doch eigentlich zumindest der auf die Umlagen entfallende Anteil der Miete gesonderet aufgeführt sein.
Ansonsten würde ich das mal vorab mit dem Bearbeiter im FA besprechen. M.E. passt es da ohne besondere Vereinbarung weder mit der Kaltmite noch mit der Warmmiete so richtig.
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Also für ELW gelten m.W. noch Pauschalmieten als rechtens. Gleiches wohl für vermietete Zimmer usw.
Das Thema trifft es zwar nicht ganz und ob das stimmt ist auch nicht klar (http://www.helpster.de/warmmie…gilt-es-zu-beachten_99130), aber da ist mal von 10€/m² im Jahr als Schätzung genannt. Das kommt mir nicht ganz unplausibel vor.
Wenn es jemand besser weiß, gern ...
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Hallo arno,
Da keine Wärmemengezähler im Haus verbaut sind, kann ich die Heizung für uns und die ELW nicht trennen. Daher ist dieser Bereich in der Miete als Pauschale (in ungenannter Höhe) enthalten. Alles andere wird regulär abgerechnet. Wäre aber unschön, wenn ich die gesamte Pauschalmiete versteuern muß - ist schliesslich keine Einnahme. Würde gern den Heizkostenanteil abziehen. Geht das und in welcher Höhe etwa. GGf ließe sich der Mietvertrag auch für die Zukunft noch anpassen.
Die Einnahmen sind insgesamt - also einschließlich der Nebenkostenpauschale - als Einkünfte anzusetzen. Nur in deinem Fall werden die "Kaltmieten" in der Zeile "Mieteinnahmen ohne Umlagen" eingegeben und die pauschalen Nebenkosten in der Zeile "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen". Da keine Erstattungen oder Nachzahlungen vorliegen, ist der Betrag in dieser Zeile daher immer gleich.
Im Gegenzug kannst du ja alle Ausgaben - also auch diejenigen, die als Nebenkosten an Mieter weiterberechnet werden, in den Aufwendungen angeben. Sie kürzen damit deine Gesamteinkünfte aus Vermietung und Verpachtung. -
Also für ELW gelten m.W. noch Pauschalmieten als rechtens.
Dessen bin ich mir nicht so ganz sicher - schließlich gibt es eine Vorschrift, dass Heizkosten immer nach Verbrauch abzurechnen sind. Aber solange der Mieter mitmacht....
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schließlich gibt es eine Vorschrift, dass Heizkosten immer nach Verbrauch abzurechnen sind
Du meinst sicher die Heizkostenverordnung. Die enthält im § 11 Ausnahmen - ob davon eine hier zutreffend ist, kann (bzw. sollte) wohl der TE beantworten können. Aber das ist letztlich kein steuerliches Thema. -
Aber das ist letztlich kein steuerliches Thema
Da hast du Recht - trotzdem bleibt meine Aussage richtig, die Einnahmen sind (egal ob nun pauschal oder über Abrechnung) bei den Mieteinnahmen zu berücksichtigen. Und das war ja das, was der TE gefragt hat.
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trotzdem bleibt meine Aussage richtig
Das habe ich ja auch gar nicht bestritten ...