Jagdschein als Fortbildungskosten absetzen

  • Hallo,
    vielleicht kann mir einer hier meine Frage beantworten. Ich möchte einen Jagdschein machen und ihn steuerlich absetzen. Meine Familie betreibt einen EDEKA-Markt mit Fleischabteilung, welche von uns selbst betrieben wird. Ich beabsichtige dort das Wildbret zu verkaufen. Weiß jemand ob das anerkannt wird? Liebe Grüße Andy

    • Offizieller Beitrag

    Geht m.E. nach wie vor im Wesentlichen nur für Forstbedienstete und Jagdaufseher. Da hat sich meines Wissens nach in den letzten Jahren nichts geändert: Jagdscheinlehrgang als Fortbildungskosten

  • Geht auch als Landwirt und Grundbesitzer mit größeren Flächen, denn im Gesetz ist die Pflicht zur Bewirtschaftung (Hege, Pflege, Jagd) verankert, und natürlich als Berufsjäger oder Jagd-Ausbilder.
    Hier gibt es übrigens sehr starke Unterschiede zwischen den Finanzämtern, die städtische und ländliche Gebiete bedienen, und sobald es Freizeitcharakter hat bzw. eine Freizeitbeschäftigung ist, solltest Du es lassen.


    Hinweis 1: Ich bezweifele, dass Du soviel Wildbret bekommst, dass sich das finanziell lohnt. Auch braucht Du zwei getrennte Räume (Schlachten, Verarbeiten) und kannst es nicht in der Betriebsfleischerei machen.
    Da müsstest Du schon sehr viel Zeit auf der Jagd verbringen, sozusagen als Berufsjäger, und sehr große Flächen günstig bekommen bzw. besitzen.
    Der auch immer stärker werdende Wolf, die rückgängigen Niederwildpopulationen, die Auflagen und die Kosten von Wildschäden machen es nicht weniger einfach geschweige denn lukrativ.
    Daher denke ich, dass due es lieber lassen solltest und dir keinen Zwang auferlegen solltest.


    Wenn Du es machen willst, dann lieber als Berufsjäger, die werden sogar gesucht.


    Sprich vorher in jedem Fall mit dem Finanzamt und stell Deinen Wirtschaftsplan vor.


    Übrigens:.
    Es gibt Leute die die Jagd ablehnen und ihre Flächen zu "befriedeten Bezirken" erklären lassen, was m.E. OK ist.
    Diese Personen müssen sich dann selbst um die "Bewirtschaftung" und den wirtschaftlichen Schaden den wilde Tiere auf(/von) ihrem Grund und Boden (aus) verursachen, kümmern.


    LGL

  • Geht auch als Landwirt und Grundbesitzer mit größeren Flächen, denn im Gesetz ist die Pflicht zur Bewirtschaftung (Hege, Pflege, Jagd) verankert, und natürlich als Berufsjäger oder Jagd-Ausbilder.


    Ist der TE aber nicht, hilft ihm daher auch nicht weiter. Wichtig ist, was miwe4 schrieb, dass nämlich hier wenig Aussicht auf Anerkennung durch das FA besteht.


    Zitat

    Hinweis 1

    Zitat

    : Ich bezweifele, dass Du soviel Wildbret bekommst, dass sich das finanziell lohnt. Auch braucht Du zwei getrennte Räume (Schlachten, Verarbeiten) und kannst es nicht in der Betriebsfleischerei machen.


    Müste der TE klären. Ob es sich für ihn lohnt, muss er wissen und ob zwei Räume benötigt werden, muss die Gewerbeaufsicht sagen ..


    Zitat

    Sprich vorher in jedem Fall mit dem Finanzamt und stell Deinen Wirtschaftsplan vor.


    Mit dem FA sprechen - o.K., aber Wirtschaftsplan?