Kindergeld

  • Laut WISO-Sparbuch 2003, S. 188 erhält man für ein Kind, das im April 2002 das Abi gemacht hat, sich im Dezember 2002 um einen Ausbildungsplatz bewirbt und für August 2003 eine Zusage erhält, Kindergeld.
    Gilt dies auch, falls sich das Kind (über 18) in der Zeit zwischen der Bewerbung und dem Ausbildungsbeginn als Au-Pair in den USA aufhält?

  • Zur Berufsausbildung gehört u.a. der Erwerb von Sprachkenntnissen. Das gilt auch für den Sprachaufenthalt im Ausland (BFH-Urteile vom 9.6.1999, BStBl. 1999 II S. 701 und 710).
    Ein Au-pair-Aufenthalt im Ausland, der von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von in der Regel mindestens 10 Stunden begleitet wird, wird als Berufsausbildung anerkannt.
    Kindergeld/Kinderfreibetrag wird auch für diese Zeit gewährt.
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