Doppelte Fahrtkosten bei gleichzeitiger Übertragung des Behindertenpauschbetrages

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Grad der Behinderung von 100 und das Merkzeichen G.


    Mache gerade meine ESt-Erklärung 2012 mit dem Steuersparbuch 2013.


    Da ich in 2012 nur wenig Steuern gezahlt habe, habe ich den Behindertenpauschbetrag auf meine Eltern übertragen (Veranlagung ist schon früher erfolgt und somit bestandskräftig). Nun sitze ich an meiner eigenen Steuererklärung und würde dennoch gerne die doppelten Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch nehmen.


    Mein Problem ist nur, dass ich nicht weiß, wie ich das eintragen soll. Grundsätzlich habe ich die Angaben zur Behinderung eingetragen. Wo kann ich/muss ich ein Häkchen setzen, dass der PB übertragen wurde und dieser nicht doppelt berücksichtigt wird? Ich gehe davon aus, dass das FA sich ja dann rühren wird.
    Es wäre ja blöd, wenn nun der Einkommensteuerbescheid meiner Eltern geändert werden würde.


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

  • Ich habe es mittlerweile klären können. Die Umsetzung in WISO steht allerdings noch aus.


    Um den PB übertragen zu können, darf das Kind diesen ja "nicht in Anspruch nehmen". Dafür die Angaben in WISO unter "Persönliches" zur Schwerbehinderung nicht ausfüllen. Auf der Anlage N gibt es im Bereich Werbungskosten dafür einige Kennziffern im Sinne von "Behinderung 70 oder 50+G".


    Damit wird der PB nicht in Anspruch genommen, es werden jedoch die tatsächlichen WK berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    In keinem Steuerprogramm kannst Du den Sachverhalt so eingeben. In meiner ganzen beruflichen Laufbahn ist mir der Sachverhalt so auch noch nie untergekommen. Ich bin mir im Moment nicht sicher, ab man für den Abzug der tatsächlichen Kosten im Rahmen der WK nicht auch zwingend den Freibetrag (§ 33b EStG) selber in Anspruch nehmen muss. Hast Du das mal mit dem FA rechtlich abgeklärt?

  • Hallo zusammen,


    leider funktioniert es immer noch nicht. Entweder bin ich zu blöd oder die Funktion existiert tatsächlich nicht.


    Die benötigte Angabe steht in Zeile 35 der Anlage N. Kennziffer 115.
    Wie bekomme ich dort ein Häkchen rein ohne Angaben unter "Persönliche Informationen" zum GdB machen zu müssen?
    Dort darf zumindest nichts rein, weil sonst der PB von Seiten des FA (und leider eben auch WISO) angesetzt wird.


    Kann mir da einer weiterhelfen?


    Danke übrigens für die Antwort.
    Mein Vorhaben ist mit dem FA abgeklärt und auch das Einkommensteuerhandbuch enthält nichts Negatives. Mir ist ja klar, dass das ein Sonderfall ist.


    Nur es ist ja so, dass der Pauschbetrag originär die außergewöhnlichen Belastungen betrifft. Deshalb (grundsätzlich) auch keine agB neben der Inanspruchnahme des PB.
    Die doppelten Fahrtkosten sind - die Eintragung auf der Anlage N legt es ja nahe - als Werbungskosten zu betrachten. Sie haben also mit den agB nichts zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Wie bekomme ich dort ein Häkchen rein ohne Angaben unter "Persönliche Informationen" zum GdB machen zu müssen?

    In
    keinem Steuerprogramm kannst Du den Sachverhalt so eingeben.


    Mein Vorhaben ist mit dem FA abgeklärt ... .

    Und das hast Du schriftlich?


    .. und auch das Einkommensteuerhandbuch enthält nichts Negatives.

    Aber auch nichts, dass es so zulässig ist.