Muss man offene Rechnungen eintreiben?

  • Hallo,


    es ist jetzt das erste mal vorgekommen, dass ein (potentieller) Kunde nicht zahlt.
    Ich war beim Kunden für ein Beratungsgespräch und ein paar Tage später hat der Kunde telefonisch ein schriftliches Angebot angefordert (auf den AB gesprochen).
    Anschließend habe ich eine Rechnung über die halbe Stunde Beratung geschrieben.


    Inzwischen bin ich bei der zweiten Mahnung und der Kunde rückt und rührt sich nicht. Die Frage ist nun, ob ich den Aufwand betreiben sollte über ein Inkassobüro o.ä. zu gehen, um doch noch an mein Geld zu kommen, oder ob ich es lasse, da der Rechnungsbetrag den Aufwand eigentlich nicht rechtfertigen würde. Muss ich das Geld eintreiben oder könnte ich es auch sein lassen und den Rechnungsstatus auf uneinbringar setzen?


    Danke für eure Hilfe!

  • Wieso ist es Aufwand, ein Inkassobüro einzuschalten? Kostet normalerweise auch nichts. Sind die erfolgreich, zahlt der Kunde deren Kosten, zahlt er weiterhin nicht, ist das für dich kostenfrei. Zumindest mein Inkassobüro arbeitet so und das mit 50% Erfolgsquote. So sind bei mir 2 von 4 Rechnungen nach Einschaltung des Inkasso bezahlt worden. Den Rest kannste hinterher ausbuchen, oder vor Gericht ziehen. ;)


    Ach ja, ich gebe auch kleine Beträge ans Inkassobüro, schon aus Prinzip. Denen ist es auch egal, ob die 10 oder 10000€ eintreiben sollen. Die verdienen daran immer und Mitleid mit dem Kunden hab ich auch nicht wirklich. Hast der ja auch nicht mit mir und hat es vorgezogen, auf 3 Mahnschreiben innerhalb von 6 Wochen nicht zu reagieren und zudem meine Leistung / Lieferung zu behalten.


    Allerdings steht es dir natürlich frei, auf Geld zu verzichten. ;)


    Edit: Nur mal zum Verständnis: Der Kunde will von dir was kaufen und nach Beratung hast du ein Angebot abgegeben - dafür schreibst du ihm ne Rechnung? Wusste der Kunde, dass diese Beratung berechnet wird, oder konnte er davon ausgehen, dass Beratungsgespräche eine kostenlose Dienstleistung sind? In letzterem Fall würde ich die Rechnung als Kunde auch ignorieren.

  • Hallo Heiko,


    danke, Du hast natürlich Recht mit allem, was Du schreibst!
    Und auch Deine Frage ist mehr als berechtigt. Normalerweise berechne ich ein Beratungsgespräch nicht. Es war so, dass ich dorthin gefahren bin, die Dame eine halbe Stunde relativ umfassend beraten habe, ihr einen Grobentwurf gezeigt habe, der ihr sehr gut gefiel und sie selbst es eilig hatte, weil sie sich offensichtlich selbst klar war, dass es teurer wird, je länger wir sprechen. Sie hatte auch eine Bemerkung diesbzgl. gemacht. Allerdings bin ich mir selbst nicht mehr 100%ig sicher, was ich darauf geantwortet hatte ... Nachdem ich ihr dann auch noch das Angebot geschickt hatte und dann von einem gemeinsamen Bekannten gehört hatte, dass es ihr zu teuer wäre (über die Preise hatten wir zuvor schon gesprochen und sie wollte es "unbedingt"), war ich etwas genervt, dass sie nicht mit mir selbst gesprochen hatte. Daraufhin habe ich ihr dann die Rechnung geschickt und dazu geschrieben, dass ich mir gewünscht hätte, dass sie mit mir gesprochen hätte.
    Alles ein bisschen dumm gelaufen. Ich hätte sie besser selbst erstmal anrufen sollen. Aus Fehlern lernt man und nun würde ich das Ganze lieber komplett sein lassen ...
    Kannst Du mir sagen wir ich die Rechnung vernünftig ausbuche?


    LG und danke nochmal Mia