Fehlermeldung: Die Summe der in der Anlage AVEÜR erklärten Abgänge entspricht nicht den Restbuchwerten der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter in der Anlage EÜR.

  • Hallo liebe Mitforisten,


    ich habe soeben meine Steuererklärung für 2014 fertiggemacht und wollte sie soeben über Elster versenden. Nun bekam ich folgende Fehlermeldung:

    Zitat

    Einnahmen Überschuss-Rechnung Freiberufliche Tätigkeit
    Die Summe der in der Anlage AVEÜR erklärten Abgänge (Summe der Werte aus der Spalte "Abgänge" ohne Abgänge des Umlaufvermögens) entspricht nicht den Restbuchwerten der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter in der Anlage EÜR.
    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem fehlenden Wert im Feld 'Anlage EÜR: Gewinnermittlung: Betreibsausgaben: Restbuchwert der im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr ausgeschiedenen Anlagegüter'.


    Ich vermute, dass der Fehler damit zusammenhängt, dass ich 2014 ein Objektiv gekauft habe. Nachträglich habe ich einen Cashbackbetrag erhalten, den ich in WISO Mein Büro beim betroffenen Anlagengut als Abgang des Anlagenguts mit einem negativen Vorzeichen hinterlegt habe, damit ein Abzug erfolgt.


    Die EÜR habe ich für die Steuererklärung aus WISO Mein Büro exportiert und in das Steuersparbuch importiert.


    Hat jemand eine Idee, was da falsch gelaufen sein könnte, bzw. wie ich den Fehler richten kann? ?( Danke für eure Hilfe!

  • Hallo,


    ein Cashback ist eine Minderung der Anschaffungskosten - daher kann hier kein Abgang gebucht werden.


    nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Ok, danke, also einfach den Kaufpreis nachträglich um den Cashback-Betrag kürzen?

    Das hat das häschen Dir doch letztes Jahr schon in Deinem eigenen diesbezüglichen Thread zu erklären versucht: Cashback-Betrag von Anlagevermögen abziehen

  • Tja, da kann man mal sehen, dass steuer- und buchaltungsfirme Menschen wohl eine etwas andere Sprache sprechen als Menschen, die sich redlich bemühen, bei denen es aber trotzdem hoffnungslos ist. :( Mein Hirn blockiert da einfach und besonders dann, wenn ich einen Betrag, der auf meinem Geschäftskonto eintrifft nicht irgendetwas zuweisen kann. Ihn auf "nicht betriebsrelevant" setzen zu müssen widerstrebt mir. :S

  • dann solltest du dir aber schleunigst zumindest Basiswissen in Buchhaltung aneignen! Hierzu gibt es viele Möglichkeiten (Volkshochschulen, Buhl-Lehrgänge, Fernlerngänge etc.). Als Gewerbetreibender/Selbständiger etc. wird erwartet, dass du diese Basiskenntnisse hat (Unwissen schützt nicht vor "Strafe")

  • Ja, fragt sich nur wann ... :(
    Es ist ja nicht so, dass ich hier keine Lektüre stehen hätte und diese auch regelmäßig wälze, dort steht nur nichts über Rabatte etc. drin und wie man mit diesen verfährt.
    Wie soll man die Informationslücken finden, wenn man nicht weiß, dass es sie gibt.

  • Wie soll man die Informationslücken finden, wenn man nicht weiß, dass es sie gibt.


    Deshalb habe ich ja auch zu einem Lehrgang oder ähnlichem geraten. Dort werden eher "Wissenslücken" aufgedeckt, da das Spektrum doch von Anfang an breiter angelegt ist.