Nebeneinkommen als Ausbilder mit Honorarvertrag

  • Hallo!
    Bin in meiner Nebentätigkeit als Ausbilder(medizinisch)an einer Schule mit einem Honorarvertrag ausgerüstet. Leider werden die Einnahmen im Jahr 2015 deutlich den Steuerfreibetrag von 2400 € übersteigen.
    Welche Aufwendungen, Ausgaben zur Nebentätigkeit etc. kann ich gegenrechnen, um meine Einnahmen zu "mindern/reduzieren" und so weniger deutlich über den Freibetrag zu kommen oder sogar im Steuerfreibetrag zu bleiben?



    Danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Da es nur die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG mit seinen 2.400€ oder die höheren nachgewiesenen tatsächlichen Betriebsausgaben zu berücksichtigen gibt, stellt sich diese Frage so nicht. Wurde bereits mehrfach im Forum so beschrieben und wird sich über die erweiterte Forumssuche sicherlich auch finden lassen. Z.B.: http://www.wiso-software.de/fo…erfreie+aufwandspauschale

  • Die Suchfunktion hat nicht wirklich was gebracht...leider!


    Da ich ja mit dem Auto zur Ausbildungsstelle fahre sowie Telefoniekosten(Erreichbarkeit!)habe, ware es doch nur richtig, diese Kosten dem Honorar(besteht nur aus einem festvereinbarten Stundenlohn) gegenzurechnen, da es ja Aufwendungen meinerseits darstellen, die entstehen um meine Nebentätigkeit auszuüben.
    Oder irre ich mich da?



    Mfg.

    • Offizieller Beitrag

    Da ich ja mit dem Auto zur Ausbildungsstelle fahre sowie Telefoniekosten(Erreichbarkeit!)habe, ware es doch nur richtig, diese Kosten dem Honorar(besteht nur aus einem festvereinbarten Stundenlohn) gegenzurechnen, da es ja Aufwendungen meinerseits darstellen, die entstehen um meine Nebentätigkeit auszuüben.

    Kannst Du ja auch machen. Du bekommst aber nur die steuerfreie Aufwandspauschale nach § 3 Nr. 26 EStG oder die höheren tatsächlichen nachgewiesenen Betriebsausgaben. Es ist eben kein Freibetrag, sondern eine Aufwandspauschale mit Abgeltungscharakter. Habe ich oben bereits ausgeführt. Einen Link in die Forumssuche zu ähnlich lautendem Suchbegriff/Beitrag habe ich dort auch schon eingestellt gehabt.

  • Da ich ja mit dem Auto zur Ausbildungsstelle fahre sowie Telefoniekosten(Erreichbarkeit!)habe, ware es doch nur richtig, diese Kosten dem Honorar(besteht nur aus einem festvereinbarten Stundenlohn) gegenzurechnen, da es ja Aufwendungen meinerseits darstellen, die entstehen um meine Nebentätigkeit auszuüben.


    Es ist eben kein Freibetrag, sondern eine Aufwandspauschale mit Abgeltungscharakter. Habe ich oben bereits ausgeführt.


    Und im von miwe4 erwähnten § 3 Nr. 26 EStG heißt es ja auch deutlich:
    "Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen."

  • Vielen dank Euch!


    Für den normalen Arbeitsweg(Haupt-Job) kann man ja pauschal 30 ct ansetzen.
    Was kann ich pauschal für den gefahrenen KM zum Neben-Job (pro Tag sind das 90 km Entfernung) ansetzen?



    Mfg.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte die Forenregeln beachten und keine Sammelthreads führen. Wenn die Ursprungsfragestellung beantwortet ist, dann erklärt man den Thread als erledigt. Für eine neue Problemstellung eröffnet man einen neuen Thread. Ansonsten blickt da über die Forumssuche irgendwann niemand mehr durch.


    Bitte nutze auch einmal die erweiterte Forumssuche, da ähnliche Fragestellungen wie Dein Nachtrag meiner Erinnerung nach schon behandelt worden sind.