Buchungsbelege falsch angelegt - neu sortieren ?

  • Hallo liebe Mitglieder,
    bisher habe ich mehrere Belege, die auf einem DIN A4 Blatt gepasst haben, darauf geklebt und immer denen die gleiche Sortiernummer gegeben. Also praktisch nur die Bögen Papier durchnummeriert. Alle Belege auf einem Blatt hatten also die gleiche Nummer.
    Wie korrigiere ich das? Streichen und Radieren sieht ja nicht gut aus. Oder einfach ab jetzt im laufenden Jahr neues System fortsetzen?
    Oder sollte ich das belassen? Bin nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet wie ein Kaufmann. Bin Kleinunternehmer.

  • Hallo Tanni,


    wenn Du bei Deinem Procedere bleiben willst, setzt doch einfach noch ne Nummer dahinter. Also z.B. 22-3 bedeutet dann Blatt 22, Beleg 3. Dann haben alle eine eindeutige Nummer und Du kannst sie auf dem Blatt lassen.
    Unter welcher Belegnummer hast Du sie denn verbucht? Du kannst sie ja nicht alle mit derselben Belegnummer verbucht haben. Jeder Beleg hat doch auch seine eigenen Belegnummer, unter der er eigentlich auch verbucht werden sollte.
    Auch als Kleinunternehmer solltest Du Deine Belege gemäß GoB verbuchen.
    wie Du die Belege dann einsortierst, ist dann Dir überlassen.


    LG
    Chris

  • Ok. Das klingt nach einer machbaren Lösung, die gut ausschaut.
    Dem Programm ist das gleich welche Nummern man eingibt.
    Nun eindeutig ist es schon und man kann sofort die Zuordnung erkennen und den Beleg finden auf Seite xy. Mir war eben nicht bewußt, dass man es noch genauer machen kann /sollte.


    2. Frage: selbst "Privatentnahmen sollten nummeriert sein". Gehört sich sicherlich nach GoB schon immer so. Das ist mir jetzt neu. Als einfacher EÜR'ler würde es reichen ab 1.1.2015 damit zu starten? Viel anders geht es ja auch nicht für zurückliegende Jahre. Hier würde ich aber gerne wissen, ob das unbedingt sein muss für einen kleinen EÜR'ler, da ich nicht der Kassenbuchpflicht unterliege!! Und letzlich diese Entnahmen doch nun nicht fix festgehalten werden.

  • Hallo Tanni,


    EÜRler und Kassenbuchpflicht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. EÜR heisst nur, dass du keine doppelte Buchführung machen musst, aber du unterliegst dennoch den GoBD! Und diese verlangen nun einmal eine eindeutige Belegnummerierung. In deinem Fall auf alle Fälle im Gj 2015 die eindeutige Nummerierung verwenden.
    Kassenbuchpflicht besteht unabhängig ob EÜR oder Bilanz dann, wenn eine Kasse geführt wird (also mit Bargeld gearbeitet wird). Für eine Kasse bestehen noch "schärfere" Vorgaben in Punkto Aufzeichnung und vor allem Abstimmung.
    Kleinunternehmer (als drittes von dir genanntes Argument) ist ein rein umsatzsteuerliches Konstrukt und hat keine Auswirkung auf Buchführungspflichten.


    nesciens

  • Hallo nesciens,
    Vielen Dank!
    Habe jetzt einen Weg gefunden, mit dem ich sehr zufrieden bin. Jede Buchung mit eigener Belegnummer für Ausgabe/Einnahme nach Datum und Saldo.


    Jetzt zum Sortieren der Kontoauszüge: Wie herum sortiert man den Kontoauszug der Bank: Z.B. Der Auszug 007 enthält 5 Seiten. Seite 1 enthält das älteste Datum und Seite 5 das neueste. (Manchmal wird auch die Rückseite des Auszuges für Kontenbelege bedruckt.)


    Irgendwie bin ich geneigt, den Stapel wie erhalten einzuordnen: 1-5. Weil sich so jede Seite ordentlicher liest. Dabei wird das fortlaufende Datum innerhalb des Kontoauszuges aber umgekehrt zur
    Gesamtchronologie der Buchhaltung fortgesetzt.


    Oder soll man den Kontoauszug rückwarts wie erhalten das Blatt mit dem ältesten Datum zuerst einsortieren also zuerst Seite 1, darauf Seite 2 darauf bis Seite 5 ganz oben? Wodurch die Ordnung innerhalb eines Kontoauszuges leidet.


    DANKE

  • Moin Tanni,
    ich glaube nicht, dass es dafür Vorschriften gibt, ist also Geschmackssache :)
    Ich persönlich lege so ab, das der neueste Beleg oben liegt - aber wie gesagt: die Ordnung muss sich nur logisch nachvollziehen lassen :)
    Gruss
    Maulwurf

  • Oh Danke maulwurf23!
    Beim Jahreswechsel enthält der Kontoauszug Belege für beide Jahre.
    Reicht dabei für einen Jahrgang eine Kopie? Und muss das dazugeschrieben werden, wo das Original ist?

  • Noch eine Frage. Hier habe ich eine einzelne Rechnung für das Unternehmen vom Privatkonto bezahlt. Wo hefte ich die ab? Da lege ich nicht einen eigenen Ordner an? In Ordner Kasse hinter einem Trennblatt namens Verrechnung ablegen mit Privatkontoauszug reicht wohl?

  • Moin Tanni,
    zu Deiner ersten Frage: das kann man sicherlich so machen, wobei ich den Sachverhalt noch nicht so richtig verstehe: es zählt doch der Zeitpunkt der Zahlung Selbst wenn Du etwas votauszahlst (für's neue Jahr), gehört der Beleg doch noch in das Vorjahr?
    Zu Deiner zweiten Frage: ja, auch i. O.;
    wenn Du Dir das Geld "zurückueberweist", dann hinter den Kontoauszug.
    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23,
    ich glaub du hast es im 1. Satz als verstanden angedeutet:
    Der letzte Jahresauszug überschneidet machmal unglücklichweise den Jahreswechsel. Im älteren Ordner liegt das Original des Kontoauszuges komplett. Im Ordner des darauffolgenden Jahres kann ich nur eine komplette Kopie einlegen für die Buchungen im neuen Jahr.
    Schönes Wochenende

  • Moin Tanni,
    okay, verstehe. Wir gesagt: so lange alles systematisch und gleich auffindbar geordnet ist, kannst Du die Ablage frei nach Deinen Erfordernissen gestaltete :)


    Dir auch ein schönes Wochenende!


    Maulwurf