Hallo!
wir arbeiten gerade an der Umsatzsteuererklärung und sind bezüglich des folgenden Sachverhaltes etwas unsicher: Wenn alle Umsatzsteuerzahlungen und Erstattungen korrekt auf Konto 1780 in der EÜR eingetragen sind: sollte dann in der Umsatzsteuerklärung beim Erstattungsanspruch eine 0 stehen? So zumindest wäre es unser Verständnis. Uns irritiert dabei, dass die Sondervorauszahlung dazu führt, dass wir einen Erstattungsanspruch um genau diesen Betrag haben sollen. Ich vermute, dass uns da ein Fehler in der Buchung unterlaufen ist. Kann jemand das mit den Nullwerten bestätigen?
danke!
tm