Wiso Steuer 2014/2015 EÜR wie buchen?

  • Hallo liebe Community,


    bisher habe ich für mein Kleinunternehmen alle Buchungen inkl. EÜR und Kasse und die Umsatzsteuervoranmeldung in einer Cloudsoftware erledigt. Dies ist mir aber ingesamt im Nachhinein zu unübersichtlich.


    Nun möchte ich eher den "professionellen" Weg gehen und alles ordentlich mit der Wiso Software erledigen.


    Es geht um Buchungen von Ein- und Ausgangsrechnungen. Rechnungen, und Gutschriften zu Rechnungen werde ich weiterhin mit einer Cloudlösung gestalten, diese dann aber in Wiso EÜR einlegen wollen. Gestartet habe ich sozusagen mit 0€. Alle Kosten die bisher angefallen sind, sprich Kosten fürz z.B. Waren und Büromaterial habe ich von meinem Privatvermögen gezahlt, sprich mit meinem Unternehmen ins Minus gewirtschaftet. Ich befinde mich nun an dem Punkt diese Rechnungen in das System einzupflegen.


    Angefangen bei der Gebühr für die Gewerbeanmeldung. Diese beträgt 20€. Nun habe ich hierfür das Geldkonto Bank 1200 kopiert und in Privat 1220 unbenannt um hier eine Übersicht meiner privaten "Darlehen" zu gestalten. Gebucht habe ich diese 20€ also mit der Belegnummer/Buchungstext unter Sachkonto Darlehen 550 und dem Geldkonto Privat 1220. Nun steht bei meiner EÜR Übersicht bei Privat: -20€. Ist das alles soweit Buchhalterisch korrekt?


    Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen,
    Beste Grüße

  • Mein Plan war ursprünglich, dass ich mir dieses "Privatdarlehen" später wieder entnehme. Macht es alternativ sonst eher Sinn diese 20€ vorher als Privateinlage zu Buchen sodass gar kein Minus entsteht? Die eingezahlte Privateinlage würde ich dann "in der Firma belassen"?!

  • Hallo jellyboy,


    die Kopie eines Bankkontos ist - gelinde gesagt - suboptimal. Es gibt zwei Wege, private Zahlungen zu verbuchen:
    1) (der "richtige"): von privat gezahlt über Konto 1890 Privateinlagen und für private Zwecke entnommen über Konto 1800. Private Steuern können dann noch - ich glaube mich zu erinnern - über Konto 1880 gebucht werden. Damit werden die Zahlungen in der EÜR auch richtig zugeordnet.
    2) über ein Verrechnungskonto wie z. B. Konto 1560. Dieses Konto geht dann ebenfalls nicht in die EÜR ein, da als Vermögenskonto deklariert.


    Über das Kassenkonto 1000 würde ich nicht gehen, da hier erhöhte Anforderungen zu Abstimmung, Häufigkeit der Buchungen etc. bestehen. Da du ja auch keine "richtige" Kasse hast, sondern dein privates Portemonnaie bemühst, sind eigentlich nur die beiden genannten Konten möglich.

  • Und wie muss ich es verbuchen, wenn ich mir die 20€ aus der Firma zurückhole? Als Privatentnahme kann ich es nach meinem Verständnis nicht Buchen, da ja sonst wieder ein Minusbetrag gebucht wird?!

    • Offizieller Beitrag

    Den Verlust jetzt hast Du doch nur, weil Du (zurecht) ein Aufwandskonto angesprochen hast. Bei einer Geldentnahme sprichts Du doch nur Privatentnahme/Geldkonto an.


    Hast Du mal daran gedacht einen VHS-Kurs etc. zu besuchen? Könnte dauerhaft von Vorteil sein.

  • Und wie muss ich es verbuchen, wenn ich mir die 20€ aus der Firma zurückhole? Als Privatentnahme kann ich es nach meinem Verständnis nicht Buchen, da ja sonst wieder ein Minusbetrag gebucht wird?!


    Das gäbe dann eine Umbuchung
    1800 Privatentnahme an 1000 Kasse oder 1200 Bank

  • Hi, also einen VHS Kurs zu besuchen halte ich generell für eine gute Idee, welche ich wahrscheinlich auch umsetzen werde. Ich habe aber jetzt trotzdem noch ein paar Fragen.


    Ich habe von einem Kunden einen MP3 Player für 120€ angekauft und an einen anderen Kunden für 200€ verkauft. Für den Verkauf habe ich in der Ausgangsrechnung keine MwSt. angegeben. Also 200€ Brutto wie Netto.


    Wie verbuche ich den Ankauf und wie verbuche ich den Verkauf. Ich habe gelesen, dass man für gebrauchte Waren im Verkauf keine MwSt. ausweisen muss, also habe ich die Ausgangsrechnung wohl korrekt ausgestellt!?


    Beste Grüße

  • Moin jellyboy,


    Zitat

    Ich habe gelesen, dass man für gebrauchte Waren im Verkauf keine MwSt. ausweisen muss,

    :/ - dass wäre mir so neu; meinst Du evtl. das Thema "Differenzbesteuerung", aber auch dann würde das so nicht ganz zutreffen ...
    Ansonsten: Konto Wareneingang (mit oder ohne Vorsteuer) und beim Verkauf Umsatzerlöse...


    Gruß
    Maulwurf

  • Habe folgendes hinzugefügt:


    Ich habe von einem Kunden einen MP3 Player für 120€ angekauft und "an einen anderen Kunden" für 200€ verkauft.


    Vielleicht ist das so eindeutiger...

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest mal zur Differenzbesteuerung nachlesen. Nach dem, was Du hier geschildert hast, glaube ich kaum an das Vorliegen der Voraussetzungen hierzu bei Dir. Also voller Steuersatz auf BMG.


    Mein scheint hier sehr schnell der Rat eines Profis wichtig, ansonsten könnte Dein Unternehmen sehr schnell eingebremst werden. Du solltest Dich mal an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden. Im Nachhinein geht es fast immer zu Deinen steuerlichen Lasten und das kann teurer werden.


    Übrigens: Kunden sind alle Deine Geschäftskontakte/Abnehmer. Nur gibt es halt Kunden und Kunden und nicht jeder Kunde wird bei der Differenzbesteuerung gleich behandelt. Kannst Du alles bereits im Forum nachlesen.

  • Habe folgendes hinzugefügt:


    Ich habe von einem Kunden einen MP3 Player für 120€ angekauft und "an einen anderen Kunden" für 200€ verkauft.


    Vielleicht ist das so eindeutiger...


    Das deutet für mich darauf hin, dass du Waren eingekauft und wieder verkauft hast - hat aber nichts mit Differenzbesteuerung zu tun (die gilt hauptsächlich bei Gebraucht-Pkw)