Eingabemaske für Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

  • Liebe Forumgemeinde,


    wo kann ich in WISO Steuer:MAC 2015 "Sonstige Einkünfte" im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG eingeben?
    Ich möchte die erzielten Einnahmen und die damit verbundenen Werbungskosten (AfA) erfassen, kann aber keine passende Eingabemaske finden.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Diese Eingabemaske habe ich auch gefunden, allerdings keinen Bezug zu Sonstige Einkünfte und §22 Nr. 3 herstellen können.
    Ich habe es getestet, die Eingaben in dieser Maske werden immerhin auf dem richtigen Formular (Anlage SO) eingetragen. Allerdings schein das Programm nicht mit den Eingaben zu rechnen. Sie beeinflussen jedenfalls weder die Summe der Einkünfte noch das zu versteuernde Einkommen, vgl. Screenshot.
    Handelt es sich hier evtl. um einen Bug?

    • Offizieller Beitrag

    Handelt es sich hier evtl. um einen Bug?

    Mitnichten. Es ist alles zutreffend.


    Die Ausgaben aus der erklärten Tätigkeit übersteigen nach Deinen Angaben ja offensichtlich die Einnahmen. Und in Satz 3 des § 22 Nr.3 EStG steht:

    Zitat

    3Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden.

    Und weiter heißt es dann in Satz 4 der Vorschrift:

    Zitat

    4Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend

    Du solltest also ggf. noch einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag auf den 31.12.2014 und oder ggf. auch einen Berichtigungsbescheid für 2013 erhalten haben.


    Lies Dir die gesetzliche Vorschrift einfach noch einmal genau durch.

  • Vielen Dank für die kompetente Auskunft!
    Dieses Forum ist wirklich spitze, und ein hoch auf miwe4, der nicht nur Anwender-, sondern auch noch Steuervorschriften und Lese-Support gibt.
    Herzlichen Dank