Moin,
nochmal: ich rede von der Verpflegung spauschale als an sich, die hier (gekürzt) gewährt wurde und lt. TE nicht in die Lst-Bescheinigung eingetragen wurde, natürlich nicht von den Mahlzeiten.
Und dies betrifft *nicht* nur vom AG direkt gestellte Verpflegung, sondern auch "in seinem Auftrag von Dritten geleistete".
Gruss
Gestellte Mahlzeiten - Verpflegungspauschale - 2013
- flashback
- Unerledigt
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ja - aber der TE spricht von den gekürzten Beträgen. Ihr redet dauernd aneinander vorbei ...
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ja - aber der TE spricht von den gekürzten Beträgen. Ihr redet dauernd aneinander vorbei ...
Wobei die Formulierungen des TEs im steuerlichen Sinne auch nicht immer eindeutig sind.
Und deshalb schrieb ich:
Die in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Erstattungen sind auch in diesem Programmbereich zu erfassen. Alle anderen steuerfreien Erstattungen (und steuerfreien geldwerten Vorteile) in diesem Zusammenhang eben in der mehrfach beschriebenen Positionen.
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