MwSt. von Bewirtungskosten ... wie eingeben?

  • Guten Morgen


    ich habe eine dringende Frage, vielleicht mag mir ja jemand helfen?


    Ich kann von den Bewirtungskosten ja die MwSt. absetzen, aber wie gebe ich das an?


    Ich arbeite mit WISO STEUERSPARBUCH und da kann ich den Betrag als Netto oder Brutto angeben und dann auswählen, ob mit oder ohne MwST.
    Wenn ich mit sage, dann wird mir die MwST von der MwST ausgerechnet, was ich ja nicht will, denn es ist doch die komplette MwSt, die ich
    angeben will. Wenn ich ohne sage, wird der Betrag nicht in die Voranmeldung übernommen.
    Ist es Brutto oder ist es Netto? Und welches Sachkonto wähle ich da aus? Und klicke ich da auf Vorsteuer oder ohne Vorsteuer?


    Kann mir bitte jemand damit helfen, wie ich das genau eingeben muss?


    Vielen Dank.
    Gruß
    die Bonnerin

  • Oh ich glaube, der Groschen ist bei mir gerade gefallen ... ich gebe einfach die Gesamtsumme des Belegs als Bruttobetrag ein, und verbuche damit die MwSt. Ich habe um zu viele Ecken gedacht, weil ich so auf die 70% fixiert war, die ich von den Bewirtungskosten absetzen kann. Aber das sind ja zwei Paar Schuhe.


    Ist das richtig so?

  • Moin Bonnerin,


    Du musst den Rechnungsbetrag splitten: 70 % auf Bewirtungskosten, 30 % auf nicht abziehbare Bewirtungskosten (quasi der Privatenteil). Beide Beträge gibst Du brutto, also incl. der Steuer ein, da Du Dir vom gesamten Rechnungsbetrag die Vorsteuer ziehen kannst.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Moin maulwurf23,


    ich habe das etwas anders gemacht, aber im Ergebnis müsste es doch das Gleiche sein ...? Kannst du bitte noch einmal drauf gucken?

    • Für die gesamte MwSt. habe ich den gesamten Nettobetrag (unter Angabe: mit Vorsteuer) eingetragen.
    • Dann habe ich die 70% Netto (keine Vorsteuer) als Bewirtungsbetrag eingetragen.
    • Und dann die 30% Netto als nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (keine Vorsteuer) gebucht

    Ist das so auch akzeptabel oder ist es falsch und sollte ich es korrigieren auf Brutto?


    Gruß
    die Bonnerin

  • Und dann die 30% Netto als nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (keine Vorsteuer) gebucht


    ich würde eher die Lösung von @maulwurf23 (Brutto-Sollsplitt) bevorzugen. Weil bei Deiner Buchungsversion 30% naBa.ohne MwSt. gebucht werden, Du aber 19% abführen musst.

  • Moin,


    ich finde Deinen Buchungsvorschlag auch etwas.. unübersichtlich ;)
    Zur 1. Buchung: was hast Du denn da für ein Konto verwendet, es sieht für mich irgendwie "doppelt" aus; die Buchungen 2. und 3. sehen - da ohne Steuer gebucht - auf den ersten Blick erstmal falsch aus (wenn man Deine erste Buchung nicht berücksichtigt).
    Ich versuch' meine Idee mal anhand von Zahlen zu erklären:
    Du hast eine Rechnung über 119,00 € brutto. Dann brutto 83,30 auf die Bew.kosten/brutto 35,70 auf n. a. Bew.kosten. Wenn Du Dir jetzt die Sachkonten ansiehst, stehen auf den Bewirtungskosten 70,00 und auf den n. a. Bew.kosten die 30,00. Auf dem VStkonto 13,30 und 5,70.


    Gruß
    Maulwurf

  • ich würde eher die Lösung von maulwurf23 (Brutto-Sollsplitt) bevorzugen. Weil bei Deiner Buchungsversion 30% naBa.ohne MwSt. gebucht werden, Du aber 19% abführen musst. (Hervorhebung von babuschka)


    Es handelt sich hier um Vorsteuer, nicht um abzuführende Umsatzsteuer. Insofern ist auch die andere Buchung erlaubt, da keine Kontrolle Netto - Umsatzsteuer erfolgt.