Rentenbezug und Nachzahlung mit Verrechnung von Krankengeld

  • Das ähnliche Problem bei mir.
    Habe meine Steuererklärung wie gewohnt gemacht. da ich aber im April diesen Jahres Rückwirkend eine Rente bewilligt bekam, habe ich einfach keine Spalte zum eintragen der Rente gefunden.
    Im Jahr 2014 hatte ich noch Krankengeld, welches aber mit der Rente verrechnet wurde. Aber ich dachte, naja, dann trage ich eben das Krankengeld ein und lasse die Rente weg.
    Das Finanzamt hatte allerdings die Rentenzahlund bereits von der RV übermittelt bekommen und auch im Steuerbescheid so berücksichtigt.
    Aber leider mus ich jetzt ziemlich viel Geld nachzahlen, obwohl mir das Wiso-Programm 0,00 € ausgerechnet hatte.
    Was mache ich denn nun? Jemand eine Idee? Woran kann jetzt diese Steuernachzahlung liegen?


    Ich bedanke mich schon mal :)


    lg schnurri

  • Hallo :)


    Seit Jahren mache ich mit Wiso meine Lohnsteuererklärung und war mittlerweile ganz gut darin.


    Habe meine Steuererklärung auch diesmal wie gewohnt gemacht. Da ich aber im April
    diesen Jahres Rückwirkend eine Rente ab Nov.2013 bewilligt bekam, habe ich einfach
    keine Spalte zum eintragen der Rente gefunden.


    Im Jahr 2014 hatte ich noch Krankengeldund ALG 1 (Nahtlosübergang... also nur vorrübergehend ALG 1, bis zur Rentenentscheidung), welches aber mit der Rente
    verrechnet wurde. Aber ich dachte, naja, dann trage ich eben das
    ein und lasse die Rente weg.


    Das Finanzamt hatte allerdings die Rentenzahlung bereits von der RV
    übermittelt bekommen und auch im Steuerbescheid so berücksichtigt.


    Aber leider mus ich jetzt ziemlich viel Geld nachzahlen, obwohl mir das Wiso-Programm 0,00 € ausgerechnet hatte.


    Was mache ich denn nun? Jemand eine Idee? Woran kann jetzt diese Steuernachzahlung liegen?


    Ich bedanke mich schon mal


    lg schnurri

    • Offizieller Beitrag

    Habe meine Steuererklärung wie gewohnt gemacht. da ich aber im April diesen Jahres Rückwirkend eine Rente bewilligt bekam, habe ich einfach keine Spalte zum eintragen der Rente gefunden.

    Im Steuer-Sparbuch sind alle Fälle eintragbar. Du musst schlicht und einfach die Daten der Leistungsmitteilungen der Rentenversicherungsträger in die betreffenden Zeilen der Eingabemaske zu den Renteneinkünften der Anlage R übernehmen.


    Im Jahr 2014 hatte ich noch Krankengeld, welches aber mit der Rente verrechnet wurde. Aber ich dachte, naja, dann trage ich eben das Krankengeld ein und lasse die Rente weg.

    Und wie kommt man ohne jedes weitere Lesen auf solche Idee? Die gezahlten Beträge weichen doch sogar der Höhe nach voneinander ab.


    Das Finanzamt hatte allerdings die Rentenzahlund bereits von der RV übermittelt bekommen und auch im Steuerbescheid so berücksichtigt.

    Natürlich, da dem FA ja die Dir mit den Leistungsmitteilungen bescheinigten Beträge elektronisch übermittelt worden sind.


    Aber leider mus ich jetzt ziemlich viel Geld nachzahlen, obwohl mir das Wiso-Programm 0,00 € ausgerechnet hatte.
    Was mache ich denn nun? Jemand eine Idee? Woran kann jetzt diese Steuernachzahlung liegen?

    Fragst Du das im Ernst? Du trägst andere Zahlen ein als richtig wären und wunderst Dich über ein unzutreffendes Ergebnis der Steuerberechnung des Programms? Das Krankengeld unterläge "nur" dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG, bei den Renten unterliegen die steuerpflichtigen bzw. die nicht steuerfreien Anteile in vollem Umfang der Besteuerung.


    Gib doch einfach mal zur Rente ein paar verschiedene Stichworte in die erweiterte Forumssuche ein und Du wirst viele offene Fragen beantwortet finden.


    Und bitte künftig keine Doppelposts. Ich habe Deine zwei Posts zusammen in einen neuen Thread verschoben, da außer dem Thema Renten keine Gemeinsamkeit bestand. Ich habe eine aussagefähige Themenüberschrift gewählt, die Du gerne ändern kannst. Bitte künftig die Forenregeln beachten.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort miwe4 !


    Mhh ja, alsoich wusste nicht, dass es irgendwo eine Spalte für Rente geben soll.
    Ich hatte blo? im Vorgabefald sowas wie Kankengeld, Unterhaltsgeld ,ALG 1 usw... keine Tentenzahlungen (EU-Rente ...).
    Deshalb hatte ich die anderen Leistung, die ich eigentlich ja auch ausgezahlt bekam, eingetragen. Daß die RV das mit den anderen Behörden verrechnet, war mir auch klar, wenn mir rückwirkend bewilligt wurde. Allerdings machen die das ja unter sich aus.
    Und ich wusste nicht, dass ich jetzt eine Anlage "R" benötige...woher auch, bisher hatte ich entweder Gehalt oder KG oder ALG 1. Und ich hatte auch nie eine Nachzahlung. Bin also erstmal nicht in Panik geraten. Jetzt schon. Denn normalerweis liege ich mit der Rente unter der Belastungsgrenze.


    Aber man kann auch nicht alles gleich wissen, sonst hätte ich ja nicht gefragt. :(

    • Offizieller Beitrag

    Aber man kann auch nicht alles gleich wissen, sonst hätte ich ja nicht gefragt.

    Aber dann frage ich doch vor Abgabe der Einkommensteuererklärung jemanden bzw. erkundige mich und trage nicht irgend etwas ein. ?(


    Dir ist klar, dass Du mit Abgabe der Erklärung die Richtigkeit Deiner Angaben bestätigst und Dich nur der elektronische Datenaustausch vor einer vollendeten Steuerverkürzung bewahrt hat?


    Wenn für das Vorjahr eine Erklärung abgegeben worden sein sollte, evtl. Arbeitslohn + Krankengeld und somit Progressionsvorbehalt § 32b EStG = Pflichtveranlagung, könnte für 2013 noch eine Berichtigung anstehen.


    Da ist wohl aktuell ein Verfahren anhängig: Rückwirkende Umwandlung von Krankengeld in eine Rente steuerpflichtig? - Quelle: geldtipps.de
    Dusolltest also gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung über das unter Az. X R 30/14 anhängige BFH-Verfahren beantragen.