Kleinunternehmer-Anmeldung in Anschreiben zur Steuererklärung?

  • Hallo,


    ich habe von einem Bekannten gehört, dass man die Anmeldung als Kleinunternehmer auch im Anschreiben zur Abgabe der Steuererklärung beantragen kann.
    Ist das so korrekt?
    Und wie müsste das formuliert sein?Ich habe online nichts hilfreiches gefunden.


    Falls das hier nicht das korrekte Board sein sollte gerne verschieben!


    Ich danke!

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht solltest Du ein paar mehr Infos zum Sachverhalt preisgeben, insbesondere auch zur Art der Tätigkeit und alles weitere in diesem Zusammenhang wichtige.

  • Hallo taxista,


    ich habe von einem Bekannten gehört, dass man die Anmeldung als Kleinunternehmer auch im Anschreiben zur Abgabe der Steuererklärung beantragen kann.
    Ist das so korrekt?


    Das dürfte eigentlich viel zu spät sein - in der Regel meldet man sich beim Finanzamt an, wenn man eine selbständige Tätigkeit aufnimmt (schon für die Vorbereitungshandlungen eigentlich notwendig). Dies reicht telefonisch, wie SAMM beschrieben hat. Das Finanzamt sendet dir dann einen Fragebogen, den du ausfüllen und zurück senden musst. Ein Punkt ist dabei die Frage zum voraussichtlichen Umsatz (an dem die Einordnung als Kleinunternehmer ja hängt). Wenn du in diesem Jahr nur Umsätze unter 17.500 Euro brutto (also einschließlich Umsatzsteuer, = netto rund 14.700 Euro) haben wirst, kannst du auf Kleinunternehmer optieren.
    Wenn du dies erst mit der Steuererklärung machen würdest, hättest du ja unter Umständen (bei Überschreiten der Grenze) Umsatzsteuer fälschlicherweise nicht auf Rechnungen ausgewiesen.
    Also: schnellstmöglich beim Finanzamt melden (unter Umständen ist ein anderes Finanzamt zuständig als dein Wohnsitzfinanzamt). Das alles sollte im Vorfeld geklärt werden.


    Schönen Sonntag nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Das dürfte eigentlich viel zu spät sein - in der Regel meldet man sich beim Finanzamt an, wenn man eine selbständige Tätigkeit aufnimmt (schon für die Vorbereitungshandlungen eigentlich notwendig). Dies reicht telefonisch, wie SAMM beschrieben hat. Das Finanzamt sendet dir dann einen Fragebogen, den du ausfüllen und zurück senden musst. Ein Punkt ist dabei die Frage zum voraussichtlichen Umsatz (an dem die Einordnung als Kleinunternehmer ja hängt). Wenn du in diesem Jahr nur Umsätze unter 17.500 Euro brutto (also einschließlich Umsatzsteuer, = netto rund 14.700 Euro) haben wirst, kannst du auf Kleinunternehmer optieren.
    Wenn du dies erst mit der Steuererklärung machen würdest, hättest du ja unter Umständen (bei Überschreiten der Grenze) Umsatzsteuer fälschlicherweise nicht auf Rechnungen ausgewiesen.
    Also: schnellstmöglich beim Finanzamt melden (unter Umständen ist ein anderes Finanzamt zuständig als dein Wohnsitzfinanzamt). Das alles sollte im Vorfeld geklärt werden.

    Genau deshalb habe ich genauere Infos erfragt. Das ganze Prozedere unterscheidet sich schon abhängig von der Einkunftsart, da der selbständige sein Gewerbe nur beim FA anzeigen muss und der Gewerbetreibende beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde/Stadt eine Gewerbeanmeldung tätigt, aufgrund derer das FA eine Info bekommt und den Vordruck von sich aus verschickt.


    Ich habe den TE so verstanden, dass er alles erst mit Abgabe der Steuererklärungen in einem Begleitschreiben machen möchte und da kann es in der Tat schon zu nicht oder nur schwer ausbesserbaren Problemen gekommen sein.

  • Ich habe den TE so verstanden, dass er alles erst mit Abgabe der Steuererklärungen in einem Begleitschreiben machen möchte und da kann es in der Tat schon zu nicht oder nur schwer ausbesserbaren Problemen gekommen sein.


    Genau deshalb riet ich ihm ja dazu, jetzt noch im Vorfeld alles zu klären ...

  • Oh - habe gar keine Benachrichtigung bekommen - ich hätte wetten können, ich hätte das Thema abonniert. vielen Dank für die vielen Antworten!


    Konkret rede ich von freiberuflicher Tätigkeit (Lehrtätigkeit). Hier scheint das ganze etwas lockerer gehalten?
    Ich zitiere mal, was ich gefunden habe:


    Zitat

    Freiberufler müssen sich oft nur gegenüber dem Finanzamt anmelden und auch das erst, wenn sie eine Einkommensgrenze von 400 Euro pro Monat überschreiten.


    http://www.erfolg-als-freiberu…nunternehmen-anmelden.php
    -> 400€/Monat auf's Jahr gerechnet - oder sobald man einmalig 400€ überschreitet?


    Zitat

    Sofern Sie noch keine laufenden Einnahmen haben, sondern in unregelmäßigen Abständen das eine oder andere Projekt abwickeln, auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine öffentliche Werbung für Ihre Dienstleistungen machen, können Sie sich als Freiberufler die Anmeldung sogar ganz sparen. In dem Fall geben Sie Ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) einfach im Rahmen Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung an.


    http://www.akademie.de/wissen/…ndig/finanzamt-gewerbeamt
    -> Das trifft auf jeden Fall zu, in diesem Fall wäre ja über die Steuererklärung hinaus gar nichts zu tun...


    Was meint Ihr dazu?

  • Hallo taxista,


    bitte die zitierten Stellen auch richtig lesen.


    erfolg-als-freiberufler.de/Kleinunternehmen-anmelden.php
    -> 400€/Monat auf's Jahr gerechnet - oder sobald man einmalig 400€ überschreitet?


    Diese Quelle spricht lediglich von der Einkommensteuer und lässt die Aspekte der Umsatzsteuer völlig aussen vor! Auch ist nicht klar, was die Autoren hier mit 400 Euro Einkommen im Monat meinen (Umsatz, Nettoumsatz, Einkommen i.S. d. EStG, ...). Wenn Sie Umsatz meinen, sollten sie dies auch so schreiben, bei Einkommen (Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, ev. auch Verluste) ist diese Grenze m. E. nach schon sehr problematisch, ja nach Branche, in der ein Freiberufler tätig ist.


    akademie.de/wissen/nebenberufl…ndig/finanzamt-gewerbeamt


    -> Das trifft auf jeden Fall zu, in diesem Fall wäre ja über die Steuererklärung hinaus gar nichts zu tun...


    Diese Quelle sagt doch eindeutig, dass eine Anmeldung beim Finanzamt
    erfolgen soll - auch um in dem Formular dann ankreuzen zu können, dass
    man vom Privileg als Kleinunternehmen profitieren möchte. Solange dies
    gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt wurde, bist du
    umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, du übst einen Beruf aus, der
    Einkünfte im Sinne von § 4 UStG erzielt (Ärzte etc.). Und wenn du hier
    dem Finanzamt nicht sagst, dass du von der Regelung in § 19 Abs. 1 UStG
    Gebrauch machen willst, kann dir das Finanzamt Absicht vorwerfen, was im
    schlimmsten Falle zu Steuerhinterziehung führen kann (aber nicht unbedingt muss, kommt auf das FA an).
    Also daher noch einmal mein Rat: ruf beim FA an und fordere den Fragebogen an. Du bist auf der sicheren Seite damit.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Also eine Grenze von 400€ kenne ich persönlich in diesem Zusammenhang nicht. Wenn es sich um eine regelmäßige Tätigkeit handelt, sollte die formlose Anmeldung einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit beim FA in jedem Fall vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Man stelle sich vor, Du schreibst Rechnungen, das FA Deines Kunden schreibt Kontrollmaterial und zu Nachschauzwecken taucht dann ein Außenprüfer bei Dir unangekündigt auf. Alles unnötig und vermeidbar mit einem kurzen Brief oder Anruf.

  • Nun, das Kind ist dahingehend schon etwas in den Brunnen gefallen, ich habe die Anmeldung bisher verschlafen und frage mich nun, ob ich dies im Rahmen meiner Steuererklärung nachholen kann, die ich diesem Monat ohnehin abgebe.

    • Offizieller Beitrag

    ..., ob ich dies im Rahmen meiner Steuererklärung nachholen kann, die ich diesem Monat ohnehin abgebe.

    Die u.U. erst in drei Monaten oder mehr bearbeitet wird. Was hindert Dich daran, einfach zum Telefon zu greifen und das Vorgehen mit dem FA abzustimmen?