Liebe Wiso-Gemeinde,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Steuererklärung helfen. Ich habe dieses Jahr meinen Riestervertrag gekündigt. Er wurde inszwischen aufgelöst. Die Altersvorsorgezulagen und die Steuerermäßigungen wurden einbehalten. Aktuell sitze ich an der Steuererklärung für das Jahr 2013. Bei den einbehaltenen Steuerzulagen handelt es sich exakt um die, die ich in den Erklärungen bis einschließlich 2012 geltend machen konnte. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich in den Erklärungen ab 2013 den Riester immer noch angeben muss/kann. Ich denke nicht, aber sicher bin ich mir leider nicht. So wie ich das sehe, muss ich wahrscheinlich die Rückzahlung des Riesters noch in der Erklärung für 2015 angeben. Was meint ihr?
Vielen Dank schon mal!!! Und VG