Guten Tag Zusammen, ich habe eine spezielle Frage zur Eingabe in WISO Steuer 2015.
Ich nutze einen Dienstwagen an den Tagen, an denen ich nicht überregional unterwegs bin, zur Fahrt zu einem ICE-Bahnhof und von dort fahre ich dann mit dem Zug an meine regelmäßige Arbeitsstätte (in der Nähe eines Hauptbahnofs).
Der Arbeitgeber berechnet in den monatlichen Entgeltabrechnungen pauschal 0,03% pro Monat und Entfernungskilometer. Bezugnehmend auf das Schreiben des Finanzministers vom 01.04.2011 AZ IV C5 – S2334/08/10010 rechne ich also den geldwerten Vorteil für Entfernung zur Arbeit in der Steuererklärung individuell ab.
In dem Reiter „Lohnsteuerbescheinigung“ gibt es den Unterpunkt „Weitere Angaben und Korrekturen“, mit der Möglichkeit „Berechnung der privaten KfZ Nutzung abweichend …“. Darin finde ich meinen Fall aber nicht wieder. Daher habe ich den auf der LSt-Karte eingetragenen Bruttolohn händisch korrigiert um den Betrag, der vom Arbeitgeber zuviel versteuert wurde. Soweit, so gut.
Wegen der Fahrten zur Arbeitsstelle ab ICE-Bahnhof (ich habe eine DB-Jahreskarte) mache ich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend. Den entsprechenden Betrag kann ich ja über den Reiter „Wege zur Arbeit…“ errechnen lassen.
Problem: Im Reiter „Erstattung von Fahrtkosten“ trägt das Programm automatisch unter „pauschal besteuerte AG-Leistungen“ denselben Betrag (also die geltend gemachte Entfernungspauschale) ein, so dass im Ergebnis unten unter „Insgesamt anzusetzen“ eine Null steht. Ich verstehe das so, dass das Programm keine Werbungskosten für die Fahrten von ICE-Bahnhof zur Arbeitsstätte geltend macht, was ja falsch wäre.
Was mache ich nicht richtig ? Wie und wo kann ich die Angaben im Programm anpassen, so dass es korrekt ist?
Danke und Gruß, Stefano