Regelmäßige Fahrten zum Kunden - wo angeben?

  • Hallo ins Forum,


    ich bin in 2014 regelmäßig 1x wöchentlich (mit Ausnahme der Urlaubszeiten) zum Kunden gefahren. Die Fahrten sind jedoch nicht von zu Hause ausgegangen, sondern immer von der normalen Arbeitsstätte und ich bin am gleichen Tag auch wieder dahin zurückgefahren. Eine Kostenerstattung von Arbeitgeber habe ich keine erhalten.


    Gebe ich diese Fahrten bei dem Punkt "Wege zur Arbeit" an? Wenn ja wie? Ich erhalte hier immer eine Meldung, dass es mit 5 Tagen beim Arbeitgeber und 1 Tag beim Kunden mit den Zeiten nicht passt, da es Überschneidungen gibt. Der Aufenthalt beim Kunden war jedoch auch nicht ein ganzer Arbeitstag, sondern immer nur ein paar Stunden.


    Danke für eure Hilfe und Gruß
    Stebisch

  • Hallo Stebisch,


    es handelt sich hier im Dienstreisen und nicht um Fahrten zur Arbeitsstelle.
    Richtig geht es so:
    alle Fahrten (also auch an den Tagen, an denen du dann weiterfährst zum Kunden) als Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte angeben (5 Tage je Woche).
    Dann in die Rubrik Dienstreisen wechseln - dort die Fahrten zum Kunden eintragen (das Menü führt dich hier ganz gut über die notwendigen Eingaben). Kilometer werden hier für Hin- und Rückfahrt angesetzt.
    Da der Arbeitgeber hier nichts ersetzt, muss keine Angabe hierzu erfolgen. Die Frage ist natürlich, warum der Arbeitgeber hier keine Kostenerstattung macht - unter Umständen wird das FA danach fragen. Dies ist doch ziemlich ungewöhnlich.

    • Offizieller Beitrag

    Die Fahrten sind jedoch nicht von zu Hause ausgegangen, sondern immer von der normalen Arbeitsstätte und ich bin am gleichen Tag auch wieder dahin zurückgefahren. Eine Kostenerstattung von Arbeitgeber habe ich keine erhalten.

    Mit eigenem Fahrzeug oder mit Firmenfahrzeug? Ansonsten kann es ja wohl kaum sein, dass man für seinen Chef mit dem Privatwagen beruflich zu Kunden fährt und das aus eigener Tasche zahlen muss. Was sagt denn der Arbeitsvertrag dazu?