Hallo ins Forum,
ich bin in 2014 regelmäßig 1x wöchentlich (mit Ausnahme der Urlaubszeiten) zum Kunden gefahren. Die Fahrten sind jedoch nicht von zu Hause ausgegangen, sondern immer von der normalen Arbeitsstätte und ich bin am gleichen Tag auch wieder dahin zurückgefahren. Eine Kostenerstattung von Arbeitgeber habe ich keine erhalten.
Gebe ich diese Fahrten bei dem Punkt "Wege zur Arbeit" an? Wenn ja wie? Ich erhalte hier immer eine Meldung, dass es mit 5 Tagen beim Arbeitgeber und 1 Tag beim Kunden mit den Zeiten nicht passt, da es Überschneidungen gibt. Der Aufenthalt beim Kunden war jedoch auch nicht ein ganzer Arbeitstag, sondern immer nur ein paar Stunden.
Danke für eure Hilfe und Gruß
Stebisch