Anrechnung Kindergeld

  • Folgendes Problem: Entsprechend vieler Hinweise tragen wir als erhaltenes Kindergeld für meinen nicht leiblichen Sohn nur den hälftigen Kindergeldbetrag (1.620 DM) ein, da der andere Teil dem leiblichen Vater zusteht. Im Bescheid setzt das FA jedes Jahr bei der Berechnung der Steuer, das volle Kindergeld an (3.240 DM). Widersprüche dagegen werden abgewiesen.
    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann uns diese Verfahrensweise bestätigen? Oder ist dieser Ansatz unserem Antrag auf Übertragung des vollen Freibetrages geschuldet?

  • Grundsätzlich steht jedem Elternteil für jedes Kind ein halber Kinderfreibetrag und das halbe Kindergeld zu.
    Während der Elternteil, bei dem das Kind im Haushalt lebt, das volle Kindergeld erhält, hat der barunterhaltspflichtige Elternteil die Möglichkeit das halbe Kindergeld von seinen Unterhaltszahlungen abzuziehen, sofern dieser Unterhalt zahlt.
    In diesem Fall müssen beide Elternteile das halbe Kindergeld in der Einkommensteuererklärung angeben.
    Kommt aber der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, kann der andere Elternteil die Übertragung des vollen Kinderfreibetrages beantragen.
    Wird diese Übertragung beantragt, muss auch das volle Kindergeld in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
    Der Bescheid des FA ist also korrekt.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->