Umstellung von Ist-Versteuerung auf Soll-Versteuerung

  • Hallo liebe User,
    wir müssen zum 1. Januar 2016 unsere Buchhaltung von Ist-Versteuerung auf Soll-Versteuerung umstellen. Hat jemand Erfahrung damit bzw. gibt es dazu einen Leitfaden von Buhl, wie man dazu am besten vorgeht?
    Oder reicht es, unter "Meine Firma" einfach das Häkchen von Ist- auf Soll-Versteuerung zu ändern? Leider kann ich dazu im Forum keine Beiträge finden.


    Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Hilfe!
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    wenn Du von Ist- auf Sollversteuerung umstellst, musst Du ja für die nach Ist-Versteuerung erstellten Rechnungen die Steuer nachzahlen. Also musst Du zusätzlich zum "Häkchen" die Werte ermitteln, die auf Deinen Umsatzsteuerkonten "nicht fällig" stehen.


    Ein Leitfaden hierzu ist mir nicht bekannt.

  • Hallo Manuel,
    herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ja, das ist soweit klar. Das würde ich dann auch in Abstimmung mit meinem Steuerberater machen.
    Muss ich an den Steuerschlüsseln noch etwas ändern? Im Moment wird ja mit der Rechnungsstellung erstmal die MwSt an "3817 Umsatzsteuer nicht fällig" gebucht. Mit der Zahlung erfolgt dann automatisch die Umbuchung von 3817 an "3807 Umsatzsteuer 19 %". Wird das mit dem "Häkchen" auf Soll-Versteuerung automatisch geändert und muss ich da noch manuell eingreifen?
    Muss ich das "Häkchen" eigentlich nach dem Jahreswechsel ändern oder vorher?
    Danke für Deine Hilfe!!!
    Michael

  • Moin,


    ...die Steuer nachzahlen

    nur zur Klarstellung: aber erst, wenn der Kunde gezahlt hat. Die Werte der nicht fälligen USt ergeben sich ja aus den Konten 3811ff... Ich *vermute* mal, dass dann manuell auf die USt-fällig-Konten umgebucht werden muss, da ja dann das Verfahren bei Zahlungsbuchung bei der Ist-Besteuerung (Voranstellen des Steuerschlüssels vor den Debitor) nicht mehr funktionieren wird.Die Steuer steht ja aufgrund der Offenen-Posten-Vorträge zum 01.01. ja noch auf den "nicht fällig"-USt-Konten...


    Soweit die Theorie :)


    Gruß
    Maulwurf


    Nachtrag (habe eben erst Deine Antwort gelesen): ich würde 2015 abschließen/2016 eröffnen und dann "umhäkeln" - wenn das so einfach möglich ist... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    das Hakerl setzt Du um, nachdem Du die letzte Rechnung für 2015 geschrieben hast, aber vor der ersten Rechnung in 2016.
    An den Steuerschlüsseln änderst Du nichts; das passiert automatisch im Hintergrund.


    Was sagt denn das FA/der StB dazu? Die Salden aus den Umsatzsteuerkonten "nicht fällig" dürften ja vermutlich (!) erst dann nachzuzahlen sein, wenn die Kunden auch bezahlt haben. Ich möchte vermuten, dass Du bei den Altlasten, nachdem das System umgestellt ist, die USt manuell von "nicht fällig" auf "fällig" umbuchen musst. Ganz sicher bin ich mir nicht, kann das aber übers Wochenende mal durchtesten - ich weiß nämlich schlicht nicht, was die Buchungsautomatik in diesem Fall macht :(

  • Herzlichen Dank für Eure Hilfe! :)
    Ich spreche die offenen Fragen nochmal mit dem Steuerberater durch. Soweit ich bisher verstanden habe, muss ich zum Jahresende eine 13. Periode buchen und darin vor der Umstellung alles "bereinigen). Wenn ich Näheres weiß, werde ich es hier noch posten.
    Manuel: Wenn Du das mit der Buchungsautomatik testen könntest, wäre das ideal.


    Viele Grüße
    Michael


    PS: In der Silvesternacht werde ich definitiv nichts umstellen. Ich glaube, die Fehlerquelle wäre hier zu hoch. :D

  • Nur noch kurz zum Verständnis: in der 13. Periode machst Du die (vorbereitenden) Buchungen für den Jahresabschluss. Bzgl. der Steuerproblematik kannst Du hier noch nichts machen, da dadurch die Zahlen 2015 beeinflusst werden.


    Ist nett, dass Du von Deinen Erfahrungen hier weiter berichtest :)


    Gruss
    Maulwurf


    Ach ja: wie ich oben schon schrieb, ist die USt der alten RG. definitiv erst bei Zahlungseingang fällig, selbst wenn dieser erst sehr weit im nächsten Jahr erfolgt ;)


    Und Ihr sitzt am 31.12. nicht am Rechner?! Wie soll denn da ein korrekter Abschluss erfolgen :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Aaaalso:


    Ich habe im Testmandanten eine Rechnung im Dezember (Ist-Versteuerung) erfasst. Die Umsatzsteuer wird auf "nicht fällig" gebucht.
    Danach habe ich einen Jahreswechsel gemacht und von Ist- auf Sollversteuerung umgestellt und eine neue Rechnung erfasst. Hier wurde die USt auf "fällig" gebucht.


    Die Buchung eines Zahlungseingangs der Dezember-Rechnung im neuen Jahr muss mit Steuerschlüssel erfolgen um sicherzustellen, dass die USt von "nicht fällig" auf "fällig" umgebucht wird.
    Bei der im neuen Jahr gestellten Rechnung wird die Umsatzsteuer direkt auf "fällig" gebucht, hier ist also nichts weiter zu beachten.


    Heißt für Dich:
    - alle Rechnungen aus 2015 (Bedingung "Ist-Versteuerer") sind bei Bezahlung im neuen Jahr mit Steuerschlüssel (310000) zu buchen, damit die USt wie gewohnt von "nicht fällig" auf "fällig" umgebucht wird;
    - alle Rechnungen aus 2016 (Bedingung "Soll-Versteuerer") sind bei Bezahlung ohne Steuerschlüssel zu buchen, da die USt ansonsten doppelt auf dem Konto "fällig" erscheint.


    maulwurf23: ich habe an Silvester 2013 nachmittags um 15 Uhr (während/nach einer Flasche Martini) mit einer Forenkollegin hier eine e-Bilanz erstellt. Ein zweifelhaftes Vergnügen.

  • Danke für die Info, Manuel :)


    Hast Du getestet, ob die Buchung mit vorangestelltem Steuerschlüssel auch bei der Sollbesteuerung geht? Das vereinfacht die Umstellung ja dann enorm...


    Nochmals danke
    Maulwurf


    PS Bestimmt war der Martini schlecht, oder? :D

    • Offizieller Beitrag

    Drum schrieb ich extra:
    - alle Rechnungen aus 2016 (Bedingung "Soll-Versteuerer") sind bei Bezahlung ohne Steuerschlüssel zu buchen, da die USt ansonsten doppelt auf dem Konto "fällig" erscheint.


    Wollte heißen: Wenn Du als Sollversteuerer einen Zahlungseingang mit Steuerschlüssel buchst (1200 an 310000), dann führst Du die USt doppelt ab. Oder anders: Finger weg vom Steuerschlüssel bei Sollversteuerung.
    Kollege TE muss dringend aufpassen, dass die Altlasten mit, die Neulasten ohne Steuersuffix gebucht werden.


    Zum PS: Du weißt doch: "Bier?" ist niemals eine Frage, "Bier" ist immer die Antwort. Ähnlich, nur anders isses mit Martini. Wegen dem Eis... :thumbsup:
    Am Silvestertag trinke ich morgens einen Kaffee, spätestens ab 11 eigentlich nur noch Martini. Bis... naja, bis... Du weißt schon.

  • Ja nee, das iss klar...
    Da hab' ich mich wohl falsch ausgedrückt: Ich meinte die alten Rechnungen, und ob dann (bei Status Sollversteuerung) die automatische Umbuchung der Steuer durch den Steuerschlüssel erfolgt...aber scheint ja so ;)


    Dann wünsche ich Dir zu Sylvester Hals- und Beinbruch, James B. :thumbsup:

  • Hallo Manuel, hallo maulwurf23,
    schon mal ganz, ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe!!!!
    Tut mir leid, dass ich jetzt erst auf Eure Posts reagiere, aber ich hatte die letzten Tage viel um die Ohren.
    Ich gebe Euch auf alle Fälle noch Feedback, ob und wie die Umstellung geklappt hat.


    Bis dahin schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr (ob mit oder ohne Martini) :thumbsup:


    Michael

  • Hallo Manuel, hallo maulwurf23,
    wie versprochen hier noch mein Nachbericht zur Umstellung. Es hat alles problemlos geklappt.
    :thumbsup:
    Ich habe zur Sicherheit alles erstmal mit einem Testmandanten probiert. Man muss nur aufpassen, dass man die Umstellung von Ist- auf Sollversteuerung erst aktiviert, nachdem der Dezember gebucht ist. Sonst wird für alle Dezember-Ausgangsrechnungen, die ich im Hauptbuch über "Buchungssatz einlesen" importiere, die Steuer gebucht. Natürlich sollte man dann bis dahin auch keine Ausgangsrechnung schreiben.


    Viele Grüße!
    Michael


    PS: Nochmals herzlichen Dank für Eure Hilfe!!!