Freiberuflicher Notarzt - fallen die Einkünfte unter §3 Nr.26 EStG ?

  • Hallo liebe Steuerexperten,


    ich bin freiberuflich bei der Johanniter-Unfallhilfe e.V. als Notarzt tätig und frage mich, ob die Einkünfte hieraus unter §3 Nr.26 EStG fallen - also "zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke" dienen und somit bis 1 848 Euro im Jahr steuerfrei wären ? Gibt es hierzu Erfahrungen oder Urteile ?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe !

  • Nicht begünstigt im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG sind:
    - ehrenamtliche Tätigkeit in den Bereitschaftsdiensten der Wohlfahrtsverbände (OFD Hannover vom 25.9.2000, FR 2001 S. 49)
    - nebenberufliche Tätigkeit eines Arztes als Notarzt (BFH-Urteil vom 20.2.2002, VI B 85/99).


    Nicht steuerbegünstigt ist die ehrenamtliche Tätigkeit für gemeinnützige Wohltätigkeitsorganisationen. Die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind zwar als gemeinnützig anerkannt, aber privatrechtlich organisiert. Da ihre Kassen nicht der öffentlichen Dienstaufsicht unterliegen und es sich daher nicht um „öffentliche Kassen" handelt, sind Aufwandsentschädigungen nicht steuerfrei.

  • Wenn ich so etwas lese, dann platzt mir schier der Kragen!


    Der Lehrer, der einen Ikebana-Kurz in der VHS gibt, darf den §3 schnappen, und liegt längst betrunken vom Erfolg im Kurs oder dem Bier danach im Bett wenn wir Deppen mitten in der Nacht zum Retten rausfahren...

  • Johanniter-Unfallhilfe e.V.


    ... als gemeinnützig anerkannt, aber privatrechtlich organisiert, d.h. wie jede andere Firma auf Gewinn ausgerichtet.
    Das wird meistens übersehen. Sprich mit deinem Auftraggeber, dass er dich besser bezahlt, dann merkst du, für wen du arbeitest.
    MfG Günter

  • Vermutlich wird die Tätigkeit auch nicht für den eV erbracht, sondern wohl eher für eine GmbH bzw. gGmbH unter dem Dach der Johanniter Unfallhilfe eV. Denn der Rettungsdienst, Altenpflege, etc ..., kurzum alle Dienste wo Angestellte, Freiberufler, etc tätig sind, werden von den Hilfsorganisationen i.d.R aus steuerlichen, arbeitsrechtlichen und organisatorischen Gründen in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert.

  • Wenn ich so etwas lese, dann platzt mir schier der Kragen!


    ...wenn du wüsstest, welche Gewinne dein Auftraggeber unter dem Mantel der Wohltätigkeit und Gemeinnützigkeit einfährt, dann platzt dir noch einmal der Kragen.


    Wohlgemerkt, nichts gegen deine Tätigkeit als Notarzt, mein vollster Respekt.


    MfG Günter