Anlage V - Feld "fertig gestellt am" wo eintragen in WISO

  • Hallo zusammen,


    wo genau kann man in WISO das Feld der Anlage V zur EK-Steuererklärung bearbeiten, indem steht "Fertig gestellt am". Das Feld bezieht sich auf die Fertigstellung der Immobilie. Ich finde in WISO nur Datum der Anschaffung und Datum des Kaufvertrags.
    Besten Dank !!
    Vg

    • Offizieller Beitrag

    Bei derartigen Fragen ist es unerlässlich, das Programm und die Programmversion zu benennen. Unter dem Oberbegriff WISO gibt es nämlich diverse Programme und für Steuerprogramme auch jedes Jahr eine neue Programmversion.


    Es wird in den Folgeposition nach angeschafften Objekten und hergestellten Objekten unterschieden. Vielleicht reicht da schon ein Klick zur Lösung.

    • Offizieller Beitrag

    Es wird in den Folgeposition nach angeschafften Objekten und hergestellten Objekten unterschieden. Vielleicht reicht da schon ein Klick zur Lösung.

  • Vielleicht reicht da schon ein Klick zur Lösung.

    Genau 1 Klick reicht: Auf (Art des Objekts) hinten Objekt wählen und schon erscheint das gewünschte.

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  • da öffnet sich nur eine Dropbox mit zwei Möglichkeiten


    das Objekt wurde angeschafft (gekauft)
    das Objekt wurde hergestellt (selbst gebaut)


    bei letzterem kann man in der tat ein Fertigstellungsdatum eintragen. Allerdings habe ich meine ETW nicht selbst gebaut, sondern gekauft. Irgendwo ist da der Wurm drin.

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    Bei derartigen Fragen ist es unerlässlich, das Programm und die Programmversion zu benennen. Unter dem Oberbegriff WISO gibt es nämlich diverse Programme und für Steuerprogramme auch jedes Jahr eine neue Programmversion.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings habe ich meine ETW nicht selbst gebaut, sondern gekauft. Irgendwo ist da der Wurm drin.

    Nö, dann brauchst Du das Datum ja nicht. AfA zählt ab Anschaffung (Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten)
    Ausnahme: Anschaffung im Jahr der Fertigstellung (was dann vorher anzuklicken und zu bestätigen wäre)

    • Offizieller Beitrag

    hier SSB-2015 ich verstehe Dein Problem nicht ganz.

    Weil Du unter selbstgenutztem Objekt suchst und klickst, der TE aber von Anlage V schreibt.


    ... Feld der Anlage V zur EK-Steuererklärung bearbeiten, ...

  • "hier SSB-2015 ich verstehe Dein Problem nicht ganz. "Eigentumswhg.-> angeschafft worden -> weiter mit Datum eintragen (auswählen)"


    >> das Problem ist, dass man den Gebäudeanteil einer ETW erst dann abschreiben kann, wenn sie fertig gestellt ist, d.h. quasi beziehbar. Mietvertrag muss es noch nicht geben, aber Fenster, Türen, Strom, Wasser etc. schon
    Und dieses Datum unterscheidet sich bei Neubauten meistens vom Kaufdatum (Notartermin) .


    Ich gebe Dir in sofern Recht, dass im Sprachgebrauch mit Fertigstellung die "Anschaffung" gemeint ist, d.h. der Übergang der Lasten etc. ABER: Trägt man hier in WISO ein Anschaffungsdatum ein, sagen wir 1.6.2010 und bei Kaufvertrag 1.6.2009, dann bleibt in den offiziellen Steuer Formularen das Feld "Fertig gestellt am" immer noch frei.

  • "Fertig gestellt am" immer noch frei.

    okay.
    wenn "Fertig gestellt am" ...dann muss bei "hergestellt (selbst gebaut) *auch wenn es nicht selbst gemauert wurde ausgewählt werden. Nun erscheint andere Auswahl, sowie im Formular an anderer Stelle. Felder "Baubeginn etc. müssen nicht mit Datum ausgefüllte werden.

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    • Offizieller Beitrag

    das Problem ist, dass man den Gebäudeanteil einer ETW erst dann abschreiben kann, wenn sie fertig gestellt ist, d.h. quasi beziehbar. Mietvertrag muss es noch nicht geben, aber Fenster, Türen, Strom, Wasser etc. schon
    Und dieses Datum unterscheidet sich bei Neubauten meistens vom Kaufdatum (Notartermin) .

    Du solltest endlich mal einen klaren Sachverhalt erläutern. Entweder Du baust über Architekt etc. selber, dann ist maßgeblich, wann Du den Bau durch die entsprechende Behörde als bezugsfertig hast abnehmen lassen. Oder Du hast über Bauträger gekauft, was ja bei Eigentumswohnungen wohl in der Mehrzahl der Fälle so ist, dann ist maßgeblich, wann Besitz, Nutzungen und Lasten übergehen. Der Zeitpunkt und die Voraussetzungen des Übergangs von Besitz, Nutzungen und Lasten ist immer im Kaufvertrag festgelegt und wird durch entsprechende Bestätigungen zwischen den Vertragsparteien (z.B. formale Bau-Wohnungsabnahme) entsprechend nachgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch ganz andere Rechte und Pflichten für Dich als Eigentümer und Du hast eine entsprechende Mängelliste über noch fertigzustellende Abschlussarbeiten/Reparaturen.