WISO steuer:sparbuch 2016 - Formulare ausdrucken

  • Servus,


    ich glaube ich bin blind.
    Ich habe meine Steuererklärung für privat + Einzelunternehmen fertig.
    Ich würde VOR elektronischer Abgabe, gerne die ganzen Dokumente Finanzamt konform ausdrucken (pdf) und einem Bekannten zur Kontrolle übergerben.


    Leider finde ich kein passendes Knöpfchen ;)



    Nachtrag: Unter Steuererklärung abgeben, habe ich den Punkt "Ausgefüllte STeuerformulare und Anlagen ausdrucken" entdeckt. Anschließend hab ich zwei Möglichkeiten, mit ELSTER oder "Ein Antrag zur Abgabe der Steuererkläung in Papierform wurde aufgrund unbilliger Härte gestellt."
    Das hört sich allerdings so merkwürdig an, ich will es nur in Papierform zur Kontrolle, Abgabe erfolgt dann elektronisch^^

  • und einem Bekannten zur Kontrolle

    Ist dieser Bekannte zur Beratung in Steuersachen befugt? Abgesehen davon, dass du ihm höchst vertrauliche Daten anvertraust, ist gerade bei gewerblichen Steuererklärungen schnell ein Fehler nicht gefunden. Dein Bekannter haftet aber nicht - er darf nämlich eigentlich nicht, es sei denn, er sei Steuerberater und macht die Kontrolle entgeltlich.

  • es sei denn, er sei Steuerberater und macht die Kontrolle entgeltlich.

    Dann haftet er aber auch, oder?


    Aber muß die Hilfe wirklich entgeltlich erfolgen? Auch wenn es wegen der Entfernung eher nicht passieren wird: Die Tochter meines Cousins ist Steuerberaterin, sie darf mir also helfen - auch unentgeltlich? § 2 StBerG erwähnt ja auch die unentgeltliche Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Aber muß die Hilfe wirklich entgeltlich erfolgen? Auch wenn es wegen der Entfernung eher nicht passieren wird: Die Tochter meines Cousins ist Steuerberaterin, sie darf mir also helfen - auch unentgeltlich?

    Ist wohl eher ein Problem im Verhältnis zu der Standesvertretung und dem Arbeitgeber. ;)

  • Die Tochter meines Cousins ist Steuerberaterin

    aber nur entgeltlich, da die unentgeltliche Hilfe nur für Angehörige im Sinne des § 15 AO gilt (§6 Nr. 2 StbG) - sollte sie als Steuerberaterin eigentlich wissen. Aber wie miwe4 sagt - muss sie mit ihrem Arbeitgeber und/oder der Steuerberaterkammer klären.

  • daß es aufgrund der Entfernung eher unwahrscheinlich ist.

    :D vllt ist sie nicht mehr Berufstätig (in Pension/Rente)
    Und im Zeitalter von Internet spielt Entfernung keine Rolle. Ich kenne Firmen die lagern ihre kplt. Buchhaltung nach Polen aus. Outsourcing ist günstiger und ebenso schnell.