Hallo,
1. unser Sohn 24 Jahre hat eine abgeschlossenen Berufsausbildung, 1,5 Jahre in dem Beruf gearbeitet - jetzt studiert er 4-5 Semester (neuer Beruf, hat nichts mit dem erstem zu tun)
an einer privaten Uni - ist deshalb in die Stadt gezogen, wir bezahlen Unterhalt -(er bekommt wieder Kindergeld, jedoch kein Bafoeg) können wir die Unterhaltszahlungen absetzen, falls ja, wo???
2. In der Steuererklärung des Sohnes müssen diese Unterhaltsleistungen angegeben werden, wo ????
Die benötigten Materialien wir Laptop usw. - Miete und Semestergebühren - wo muß das eingetragen werden???
Danke für die Hilfe
Brinas