Honorartätigkeit

  • Hallo, ich arbeite als festangestellter Arzt in einem Krankenhaus und habe nebenbei in meiner Freizeit noch Honorartätigkeiten wahrgenommen. Wie/wo kann ich die bei WiSo eintragen?


    Danke ;)

    • Offizieller Beitrag

    Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.S. § 18 EStG = EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)


    Unter dem Oberbegriff WISO hat Buhl diverse Programme im Angebot. Da sollte man schon die genaue Programmbezeichnung und auch die Programmversion nennen.

  • Hallo,


    ich habe das SteuerSpar Buch.
    Wie ist Selbstständigkeit denn eigentlich definiert?
    Bin ich selbstständig sobald ich einmal auf Rechnung arbeite?
    Wie ist mein "Status" denn eigentlich genau. Wie gesagt, hauptberuflich arbeite ich als normaler Angestellter, aber nebenbei erbringe ich noch in meiner Freizeit Leistung auf Rechnung.
    Und wo kann ich bei WISO die Beiträge eintragen, die ich an die Rentenkasse abführe aus dieser Tätigkeit?
    Ich habe kein Gewerbe angemeldet o.ä.



    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen ;)
    Vg!

  • Hallo randy12,


    es gibt nicht einen einzigen Status. Je nach erklärter Tätigkeit kannst du anders eingruppiert werden. Mit deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer wirst du als nichtselbständig eingestuft und machst daher die entsprechenden Eingaben im Formular N.
    Selbständige Tätigkeiten gliedern sich auf in freiberufliche und sonstige selbständige Tätigkeiten. Lies hierzu bitte die entsprechenden Hilfestellungen in WISO steuer:sparbuch (Anlage S, die Fragezeichen und ergänzend die steuerliche Hilfe). Je nach tatsächlich ausgeübter Tätigkeit kommt freiberuflich oder sonstige selbständige Tätigkeit in Betracht.
    Gewerbe dürfte hier auch wirklich nicht in Betracht kommen - nachlesen kann man hier z. B. § 15 EStG und die Erläuterungen in WISO steuer:sparbuch zur Anlage G.
    Daneben gibt es auch noch Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte (Abgeordnete z. B., Renten etc.).


    Du solltest dich vielleicht einmal grundsätzlich mit der Systematik des Einkommensteuergesetzes vertraut machen, um die Bedeutung von Status und Besteuerung zu verstehen.


    Beiträge zur Rentenkasse aus den Honorartätigkeiten (Pflichtbeiträge oder freiwillig?) sind bei den Vorsorgeaufwendungen in den entsprechenden Zeilen Altersvorsorge einzutragen (je nachdem, ob Pflicht oder freiwillig).


    Gruß nesciens