Fahrtenbuch - Korrekte Anwendung bei zusammenhängenden Fahrten

  • Hallo Board,


    ich habe eine vor ab Frage zum Fahrtenbuch.


    Folgende FIKTIVE Situationen.


    1.
    Arbeitnehmer A erhält von seinem Arbeitgeber U einen Firmenwagen zur Ausübung seiner Tätigkeit. A darf dienstlich und privat auf den Firmenwagen zurückgreifen.
    Die Tätigkeit von A beinhaltet, dass er täglich 5-6 Std. "Streife" fährt um Unregelmäßigkeiten im Großraum des Werksgeländes zu erkennen etc.
    Die Ziele können von A frei gewählt werden. Parkplätze, Autobahn, Parkhaus usw.


    :?: Muss A jedes Starten und abstellen des Motors während der Tätigkeit als separate Fahrstrecke ausweisen? (Kein Geschäftspartner etc.)
    :?: Kann A den Beginn der Tätigkeit und das Ende als eine Fahrt deklarieren? (ohne Unterbrechung dienstlich, privat)?


    2.
    A unterhält am Arbeitsort eine doppelte Haushaltsführung für ca. 4 Monate. Er möchte 1x Woche zu seinem Lebensmittelpunkt fahren.


    :?: Sind das bei 4 Wochen auch 4 einzelne Fahrten oder gilt eine Heimfahrt als Hin- und Rückweg, also 8 Fahrten pro Monat?
    :?: Die Fahrten werden ja trotzdem im Fahrtenbuch angegeben ?!, jedoch mit dem Vermerk "Heimfahrt" oder?



    Ich danke euch jetzt schon einmal für die Beantwortung meiner Fragen.


    :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Folgende FIKTIVE Situationen.

    Mal unabhängig davon, dass die Fragestellung sehr speziell ist, beantworten wir hier keine fiktiven Fragen. Wir sind hier ein Userforums, indem User in ihrer Freizeit anderen Usern bei Problemstellungen mit ihrer Buhl-Software oder kleineren steuerlichen Problematiken in diesem Zusammenhang behilflich sind.


    Lehr- und Prüfungsaufgaben muss und sollte jeder für sich lösen. So haben alle angefangen.

  • Danke für die Antwort.
    Ich korrigiere mal die Situation. Die Problemstellung ist keine Prüfungsaufgabe o.Ä.
    Ich habe vielmehr eine meiner Situation sehr ähnliche Problemstellung geschildert, da es ein sehr sensibler Arbeitsbereich ist.
    Ich hoffe hier auf Verständnis.


    Ich nutze seit 2012 die WISO Software und komme nun erst jetzt in naher Zunkunft in die steuerliche Situation mit dem Firmenwagen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest Du Dir einmal vor Augen führen, warum diese Aufzeichnungen "Fahrtenbuch" genannt werden. Dieses Fahrtenbuch ist im Steuerrecht eine Urkunde mit sehr hoher Beweiskraft. Und genau deshalb werden auch sehr hohe Anforderungen an die Führung eines Fahrtenbuches gestellt.


    Die genauen Infos dazu ergeben sich eigentlich schon aus den Fragen in diversen Threads zum Thema Fahrtenbuch hier im Forum oder auch im Netz. Anstelle einzelner gerade auftauchender Fragen solltest Du eher mal ein Gesamtwerk zu der Thematik durchlesen. Oder ggf. auch mal das in Deiner WISO-Software enthaltene Fahrtenbuch anschauen.

  • Also meine Frage ist schon relativ präzise. Aber ich erkenne hier, dass das Niveu der Frage wohl die vergleichbaren Fragen bzgl.
    Fahrtenbuch übersteigt.


    Ich danke trotzdem,

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich erkenne hier, dass das Niveu der Frage wohl die vergleichbaren Fragen bzgl.
    Fahrtenbuch übersteigt.

    Welches Niveau?


    Die Fragen kannst Du Dir im Prinzip vollständig selber beantworten, wenn Du meine o.g. Lösungshinweise einfach mal weiterverfolgst. Und ein Blick in ein entsprechendes Muster, wie z.B. da in WISO steuer:Sparbuch enthaltene Fahrtenbuchmodul, zeigen Dir auf den ersten Blick einige fehlerhafte Überlegungen Deinerseits. Und einfach mal verinnerlichen, was der Begriff "Fahrtenbuch" bedeutet.


  • Ich verstehe das schon, auch die zusammenhängenden Fahrten bei Kundenberatern, Ärzten etc.


    In meinem Fall ist das "Über" jedoch schwer formulierbar. Denn:


    Start der dienstlichen Fahrt ist das Büro, dann fahre ich 2-3 Stunden kreuz und quer durch ein großes Gebiet. (das ist mein Job)
    Abundzu halte ich mal an, an einer Kreuzung, an einem Parkplatz oder irgendwo am Waldrand.
    Danach fahre ich wieder kreuz und quer, besuche niemanden, sehe niemanden und fahre nur rum.
    Die Standzeiten können von 1 min - 1 Std. oder mehr sein. In dieser Zeit gehe ich ebenfalls meiner Tätigkeit nach und Besuche niemanden
    oder habe einen Kontakt vor Ort.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich 150 km am Tag, zickzack, kreuz und quer mit oder ohne Halt, in das Fahrtenbuch ordentlich eintrage.

  • Start der dienstlichen Fahrt ist das Büro, dann fahre ich 2-3 Stunden kreuz und quer durch ein großes Gebiet. (das ist mein Job)

    moin,
    Wäre es in Deinem Fall nicht angebrachter, wenn Du Dich einmal näher mit den Richtlinien für die Nutzung von Dienstfahrzeugen DKfzR auseinander setzen würdest?
    Hier mal auf § 8 u. Anlage 3 schauen.


    UND Familienheimfahrten mit dem "Dienstfahrzeug" sind Privat nicht (an)absetzbar. (hier muss eher noch EK-Steuer dafür gezahlt werden)
    Für Familienheimfahrten können immer 30 Cent berechnet werden aber nur einfache Entfernung.


    Auch darf während der "Dienstfahrt" mal beim Pizzabäcker gehalten werden ohne einen "Zwischenstop" im Fahrtenbuch zu vermerken.

  • Wäre es in Deinem Fall nicht angebrachter, wenn Du Dich einmal näher mit den Richtlinien für die Nutzung von Dienstfahrzeugen DKfzR auseinander setzen würdest?
    Hier mal auf § 8 u. Anlage 3 schauen.

    Es ist ein Firmenwagen, kein Dienstfahrzeug des Bundes.

  • Aber ich erkenne hier, dass das Niveu der Frage wohl die vergleichbaren Fragen bzgl.
    Fahrtenbuch übersteigt.

    Aha, aus einer Antwort auf das gesamte Niveau schließen - ob wir das auch dürfen? ?(


    Zum Thema: Ich frage mich, wenn nur Du das Fahrzeug fährst - wieso willst Du das so minutengenau führen?

    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss für jede Fahrt folgende Daten enthalten: Tag der Fahrt (Datum), km-Stand zu Beginn und Ende der Fahrt (keine ca-Angaben), Reiseziel, Reisezweck und Geschäftspartner bzw. Kunden etc. Für private Fahrten sind Reiseziel und Reisezweck nicht aufzuschreiben und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt ein kurzer Verweis.Der Reisezweck ist unterschiedlich zu behandeln. Während Ärzte uä. Berufsgruppen aufgrund ihres Berufsgeheimnisses mit dem Zweck „Patientenbesuch“ auskommen (sofern der Patient durch andere Unterlagen dargestellt werden kann), müssen Handwerker schon ausführlicher werden und zB. „Kunde Meier, Aufmaß Küche“ als Reisezweck angeben. Taxifahrer können solange sie in ihrem Pflichtgebiet bleiben den km-Stand am Tagesanfang und den km-Stand am Tagesende mit dem Reisezweck „Fahrten im Pflichtgebiet“ angeben.

    Meiner Meinung nach kannst Du Dein Fahrtenbuch genauso führen wie ein Taxifahrer, also km-Stand zu Beginn, km-Stand am Ende, "Streife im Großraum des Werksgeländes".


    Ach ja, die Suche danach hat mich gerade mal ein paar Minuten gekostet (soviel zum Niveau) ... ^^

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach kannst Du Dein Fahrtenbuch genauso führen wie ein Taxifahrer, also km-Stand zu Beginn, km-Stand am Ende, "Streife im Großraum des Werksgeländes".

    Ziemlich gewagte Aussage angesichts der dürftigen Infos die uns zur Verfügung stehen. Ich würde mal dazu tendieren, gewisse Standzeiten auch als Zwischenziel zu definieren. Zumal ja auch für den AG mit Sicherheit Aufzeichnungen und Protokolle aus den verschiedensten Gründen zu führen sein werden. Wenn ich dann z.B. längere Zeit an einer Stelle "stehe" und mit mutmaßlicher Beobachtung/Zählung/Messung etc. mein Geld verdiene, dann habe ich da mit Sicherheit ein Zwischenziel erreicht, auch wenn es zu Arbeitsbeginn vielleicht nicht als solches definiert gewesen ist.

  • Für gewagt halte ich die Aussage nicht, auch wenn ich Deine Argumente nachvollziehen kann (die letztlich aber leider auch nur Vermutungen sein können).
    Eigentlich sollte, wenn Deine Argumente bezüglich der Aufzeichnungen und Protokolle des AG zutreffen sollten, dieser auch konkrete und steuerrechtlich ausreichende Vorgaben für das Führen des Fahrtenbuches machen.


    dazu tendieren, gewisse Standzeiten auch als Zwischenziel zu definieren.

    Hm, da stelle ich mir die Frage, sofern es keine rechtlichen Vorgaben dazu gibt, ab wieviel Minuten das dann als Zwischenziel gilt. Falls es keine Regelungen dazu gibt hat wohl auch das FA keine, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Ein Fahrtenbuch muss schlüssig und nachvollziehbar sein. Es sollte auch entsprechenden Verprobungen mit anderen Indizien standhalten, durchaus und insbesondere auch zu Gunsten des Steuerbürgers. Man kann sich letztlich auch alle Infos sparen und steht dann am Ende mit leeren Händen da und muss sich ggf. auf dem Rechtsweg mit solchen Dingen herumschlagen. So viele Ziele mit längerem Aufenthalt wird es nach seiner Schilderung dann doch nicht geben und der Arbeitsaufwand sollte sich in Grenzen halten. Den längeren Atem hat erst einmal die Finanzverwaltung. Man kann dann zwar zu seinem Recht kommen, ob dies aber weniger Arbeit verursacht als ein etwas genauer geführtes Fahrtenbuch, das möchte ich zumindest bezweifeln. Das soll es aber auch dazu von meiner Seite sein. Der TE spart sich nähere Infos und ich habe schon mehr gesagt als ich es bei derartiger Informationsbereitschaft ansonsten zu tun pflege. Weshalb man auch nur Vermutungen anstellen kann, was nicht im Sinne der Hilfegeber sein kann und auch dem TE eigentlich nicht nützt.

  • Das mit dem Niveu bitte nicht falsch verstehen. Das sollte keinen negativen Unterton haben, um Gottes Willen.


    Vielmehr meinte ich, dass die Frage eventuell mehr fachspezifisch ist, als dass man sie in einem öffentlichen Forum adäquat
    beantworten kann.

  • als dass man sie in einem öffentlichen Forum adäquat beantworten kann

    Na gut, wenn die Fragen so "fachspezifisch" sind, (jedoch nicht den öffentlichen Dienst betreffen) evt. mal in einem ´Spezial´- Forum für Deine Berufssparte,-Gruppe nachfragen.


    Ich als Angestellter würde mich dann aber in der Frage, was ich darf und was nicht, wohl eher an meinen Arbeitgeber wenden.
    Vllt. lässt er ja auch einen elektronischen Fahrtenschreiber einbauen. Ist zwar für "Nicht-Gespanne" keine Pflicht, wäre aber sehr hilfreich. Für beide Seiten.

  • Ein Fahrtenbuch muss schlüssig und nachvollziehbar sein.

    Das ist mir freilich bekannt und klar (siehe mein Beitrag #10, den Du beantwortet hast).
    Nur stelle ich mir das eher Zweifel erweckend vor, wenn als Zwischenziel steht "Parkplatz an der Bxx zwischen A-Stadt und B-Dorf" oder "Parkhaus 'Schillerstraße' in C-Stadt" ... :/


    Ich als Angestellter würde mich dann aber in der Frage, was ich darf und was nicht, wohl eher an meinen Arbeitgeber wenden.

    Eben, so sagte ich es ja auch.

    • Offizieller Beitrag

    Nur stelle ich mir das eher Zweifel erweckend vor, wenn als Zwischenziel steht "Parkplatz an der Bxx zwischen A-Stadt und B-Dorf" oder "Parkhaus 'Schillerstraße' in C-Stadt" ...

    Weshalb das denn? Das FA kennt doch den AG und das Berufsbild des Steuerbürgers. Und für offene Fragen gibt es Lösungswege.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wird es aber wahrscheinlich auch den von mir genannten Weg (analog zum Taxifahrer) anerkennen ... ;)

    Ein Taxifahrer ist ein Taxifahrer, ein Pharma-Referent ist ein Pharma-Referent, ein Förster ist ein Förster und ein Kontrolleur ist ein Kontrolleur. Und insbesondere Taxifahrer sind eine ganz eigene und besondere Klientel mit ihren daraus resultierenden ganz besonderen Problematiken. Ich weiß echt nicht, was dieses Herumgestochere im Dunkel soll. Der TE möchte sich nicht näher äußern, das ist sein gutes Recht. Dann ist das Thema aber auch erledigt, da Spekulationen keinen Sinn machen. Fakt ist ein ordnungsgemäß zu führendes Fahrtenbuch und dabei sind die Anforderungen eben eher streng. Jede Abweichung ohne schriftliche Absprache mit dem FA kann dann zu seinen Lasten gehen.

  • Ich weiß echt nicht, was dieses Herumgestochere im Dunkel soll.

    Das machen wir ja beide zusammen, denn

    Der TE möchte sich nicht näher äußern, das ist sein gutes Recht.

    Dann ist das Thema aber auch erledigt, da Spekulationen keinen Sinn machen.

    Du mußt mir ja hier darauf nicht antworten ... ;)

    Fakt ist ein ordnungsgemäß zu führendes Fahrtenbuch und dabei sind die Anforderungen eben eher streng.

    Das habe ich, wie zu sehen war, auch nicht bestritten.