Frühstück als Freiberufler

  • Hallo,


    ich habe Hotelrechnungen, in denen das Frühstück ausgewiesen ist. Mir ist bekannt, dass ich als Freelancer die Kosten für das Frühstück nicht als Betriebskosten absetzen kann; ich kann aber die Vorsteuer darauf abziehen und in der ESt- und USt-Erklärung berücksichtigen.


    Nur, wie mache ich das bei der Eingabe in WISO Sparbuch - wie kann ich den Betrag für das Frühstück eingeben, ohne dass er als Betriebsausgabe angesetzt wird aber so dass die Vorsteuer abgezogen wird?


    Gruß,


    Christian

    • Offizieller Beitrag

    WISO Sparbuch


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    ich nehme an, Du meinst das EUR-Modul?
    Da müsste es doch sowas wie "nicht abziehbare Betriebsausgaben" geben, auch mit Steuerschlüssel 19 % Vorsteuer.

    Z.B.:

  • Danke für die prompten und hilfreichen Antworten!


    Ich verwende als Freiberufler tatsächlich das WISO Steuer-Sparbuch und trage dort meine beruflichen Dinge unter "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen", "Freiberufliche und Selbständige Arbeit" ein. So fein wie von euch beschrieben geht es da nicht zu (denke ich; ich schaue aber noch mal genauer nach).


    Im dümmsten Fall würde ich das Frühstück unter Ausgaben mit USt ansetzen (so dass dort die Vorsteuer erfasst wird) und als Summe für das ganze Jahr unter Betriebseinnahmen ohne USt wieder draufschlagen (so dass dort der Netto-Betrag wieder aufgeschlagen und in Summe eben nicht abgezogen wird, wobei der Abzug der Vorsteuer bliebe - wenn es unter "Einnahmen" eine Möglichkeit gibt einen freien "Sonstiges"-Posten anzugeben) und das Ganze dann im Begleitschreiben erklären.


    Gute oder suboptimale Idee? Ich will schon alles mit dem Programm machen und nicht Papier ausfüllen...

    • Offizieller Beitrag

    Dir ist aber hoffentlich klar, dass Du aus der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls keine programmunterstützte Umsatzsteuererklärung erstellen kannst, oder? Das geht nur und ausschließlich aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus.

  • Dir ist aber hoffentlich klar, dass Du aus der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls keine programmunterstützte Umsatzsteuererklärung erstellen kannst, oder? Das geht nur und ausschließlich aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus.

    Nein - die USt-Erklärung habe ich bisher separat gemacht, eben weil sie nicht angeboten wird.


    Ich nehme das mal als Tipp mir das EÜR-Modul anzusehen - sonst wird's ein hack.

  • Moin,


    zudem hast Du ja dann die Möglichkeit der detaillierten Kontenauswahl, womit sich z. B. obige Fragestellung weitaus leichter darstellen lässt (ohne "manuelle" Überwachung über einen doch längeren Zeitraum) ;)


    Dank auch an Dich :)
    Maulwurf