WISO und NV-Bescheinigung

  • Ich bin rentner und habe eine NV-Bescheinigung.


    Ich möchte aber mit WISO prüfen, ob ich noch im NV-Rahmen bin.


    Die Bank hat mir nur für die KAP Zeile7 und Zeile 8 mitgeteilt.


    Was muss ich wo eintragen, damit ich zu einem richtigen Ergebnis komme?


    eknil3

  • Hallo eknil3,


    das geht nur sehr pauschal anhand deiner Angaben. Zunächst musst du natürlich deine Einnahmen aus Renten angeben (bitte die Bruttobeträge, nicht die Zahlbeträge), dann deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Vorsorgeaufwendungen).
    Dann natürlich die Kapitaleinkünfte (KAP).
    Weiterhin kommt es jetzt auf deine spezielle Situation an: weitere Versicherungen (Unfall, Krankenzusatzversicherungen etc.), Kontoführungspauschale 16 Euro (Werbungskosten Rente), Unterhaltszahlungen? (Sonderausgaben), Arztkosten, Medizin etc. (Sonderausgaben)


    Dann musst du einmal sehen, was WISO so sagt

    • Offizieller Beitrag

    Fast wortgleiche Frage vom heutigen Tage: Nichtveranlagungsbescheinigung


    Das dort Gesagte gilt auch hier. Bitte auch einmal im Forum schauen oder die erweiterte Forumssuche bemühen.

  • Die Suchfunktion habe ich benutzt, werde aber nicht fündig, jedenfalls keine Lösung.
    Das verlangt ja auch das finanzamt, dass man die Rechtmäßigkeit der NV-Bescheinigung selbst prüft.


    Der aktuelle Zustand ist, dass die üblichen Eingaben, wie Einnahmen und Ausgaben getätigt sind.


    Das Problem sind die Kapitalerträge.
    Das Programm will den Freibetrag und stellt dann fest, dass keine Steuern einbehalten wurden.
    Dafür ist das Programm wohl nicht vorgesehen, kann man wohl aber durch alternative Eingaben so tätigen, dass ein richtiges zu versteuerndes Einkommen herauskommt.
    Aber, wenn es das Finanzamt verlangt, muss es eine korrekte Methode geben.
    Ganz versagt es, wenn man ausländische thesaurierende Beträge in Zeile 51 eingibt.
    Dann wird es nicht dem zu versteuernden Einkommen (noch im Freibereich) zugeordnet, sondern gleich als Zahlungsbetrag von 25% ausgewiesen.
    Auch die Abgeltungssteuer wird ja letztlich mit dem persönlichen Steuersatz belegt.


    Wie müssen die Eingaben an welcher Stelle richtig erfolgen?

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm will den Freibetrag und stellt dann fest, dass keine Steuern einbehalten wurden.
    Dafür ist das Programm wohl nicht vorgesehen, kann man wohl aber durch alternative Eingaben so tätigen, dass ein richtiges zu versteuerndes Einkommen herauskommt.
    Aber, wenn es das Finanzamt verlangt, muss es eine korrekte Methode geben.

    Das wird mit Sicherheit ein Prüfhinweis sein. Und was soll ein Programm auch anderes feststellen, wenn Du einen Betrag eingibst, bei dem entweder ein Sparerfreibetrag oder aber eine anzurechnende Abgeltungssteuer anzugeben sein müssten. Es weist Dich dann darauf hin und Du klickst, nach erneuter Prüfung, ein OK bzw. "ignorieren" an.


    Zu allem anderen kann man ohne Kenntnis aller relevanten und eingegebenen Daten leider gar nichts sagen. Am einfachsten wäre es, den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) einzurichten und das Programm und die Behörden (fast) alles alleine machen zu lassen bzw. seine Daten insoweit abzugleichen.