Herstellungskosten (Einbauküche)

  • Hallo,
    ich habe in 2002 eine Eigentumswohnung bei meinen Eltern im Haus erworben. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen ca. 42000 Euro. Nun meine Frage:
    Kann ich die extra angefertigte Einbauküche auch zu den Herstellungskosten rechnen und damit die Bemessungsgrenze erreichen ?


    Vorab möchte ich mcih bei allen die mir helfen wollen bedanken!


    Gruß
    tobi

  • Hallo Tobi, für Dich folgendes:
    Die Kosten für eine serienmäßige Einbauküche zählen nicht zu den begünstigten Herstellungskosten, selbst wenn diese durch eine Arbeitsplatte verbunden sind.(siehe Urteil des FG Münster-EFG 1972,S.479)
    ABER:Wenn es sich bei den Einbauküchen auch nicht um direkten Bauaufwand handelt, so sind sie mit dem Gebäude doch fest verbunden und deshalb als zugehörig zu betrachten.Für fest mit wesentlichen Gebäudeteilen zusammenhängende Schränke, die nicht mehr aus dem Zimmer herauszunehmen sind, ohne daß man die Wände beschädigen muß, beachte man H 33a EStH.Besitzt die Einbauküche z.B. keine Rückwand, dann ersetzt sie sonst wesentliche Baubestandteile und ist absetzbar.Aufgrund genannter Tatsache wird die Küche zu einem Bestandteil des Gebäudes gemacht und die Herstellungskosten werden anerkannt werden müssen. Dazu gehören folgende Urteile:FG Düsseldorf - 11.06.71 und 25.8.71 - EFG S.478 und 581, BFH - 13.3.90 - BStBl 1990 II S.574.
    Gruß Brigitte