Hallo,
ich habe in 2002 eine Eigentumswohnung bei meinen Eltern im Haus erworben. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen ca. 42000 Euro. Nun meine Frage:
Kann ich die extra angefertigte Einbauküche auch zu den Herstellungskosten rechnen und damit die Bemessungsgrenze erreichen ?
Vorab möchte ich mcih bei allen die mir helfen wollen bedanken!
Gruß
tobi