Die Prüfung im Elsterformular meldet einen Fehler und verweigert die Abgabe der Steuererklärung.
Über den Belegabruf sind bei der Ehefrau insgesamt 350€ Rückerstattung von KV Beiträgen eingetragen worden. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
100€ Pauschale Rückerstattung (Scheck) für das Jahr 2014 (nach Zuflussprinzip ausbezahlt im Jahr 2015)
250€ diverse Prämien aus dem KV Prämienprogramm (Teilnahme Gesundheitsvorsorge, Begrüßungsgeld zur Geburt, Teilnahme U-Untersuchungen der Kinder)
Über den Belegabruf wurde auch d8enelektronische Lohnsteuerbescheinigung 2015 eingetragen. Diese enthält durchgängig "0,00" Beträge, da die Ehefrau noch in Elternzeit ist und keinen Arbeitslohn erhält und somit auch keinerlei Beiträge zur den gesetzlichen Versicheurngen bezahlt hat.
Die Fehlermeldung bei der Abgabe der Elster Steuererklärung lautet nun:
" Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Ehefrau wurden von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge angegeben, entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung fehlen jedoch (Nr. 25 und Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung). ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert '350' im feld 'beitröge zur inländischen gesetzlichen kranken- und Pflegeversicherung: Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge (Ehefrau / Lebenspartner(in) B)'. Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren.
Beim Klick auf die Fehlermeldung öffnet sich die Lohnsteuerbescheinigung der Frau. Muss ich hier nun selber Werte eintragen, die von der an das Finanzamt übertragenen Lohnsteuerbescheinigung abweichen?