Ausbildungskosten und geringes erstes Einkommen

  • Moin liebe Leute,


    ich hab jetzt mal etwas die Suchfunktion genutzt und war dabei wenig erfolgreich. So sieht meine derzeitige Situation aus:


    Nach meinem Studium (10/2008-03/2015)habe ich im letzten Jahr mit dem Referendariat begonnen. Dem entsprechend sind meine Einkünfte im Jahr 2015 nicht sonderlich hoch ausgefallen. Schon meine Werbungskosten,etc. reichen dafür aus, dass ich im Endeffekt für 2015 keine Einkommenssteuer zu zahlen habe und eine Rückerstattung von etwa € 540,- bekomme (Laut WiSo Steuer Start 2016).
    Nun habe ich noch meine Ausbildungskosten für das Erststudium erfasst, was an der oben genannten Zahl laut Programm nichts mehr ändert. Es wird lediglich das zu versteuernde Einkommen weiter gedrückt (Rest etwa € 857,-), jedoch nicht ins negative, womit ein Verlustvortrag nicht möglich ist, oder sehe ich das falsch? :wacko:
    Kann ich die Ausbildungskosten auch einfach erst im nächsten Jahr geltend machen, oder sind die dann sozusagen wegen der ersten Steuererklärung für das Jahr 2015 für die Zukunft "verbrannt"?


    Weitergehend die Frage: Muss ich die Ausbildungskosten pro Studienjahr erfassen, oder kann man auch einfach den gesamten Zeitraum erfassen? Gerade bei den Belegen für die Studienliteratur verwirrt mich die Zeitangabe, die nur auf ein Jahr ausgelegt ist.


    Wäre super, wenn hier jemand mit Rat zur Seite stehen könnte.


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Es wird lediglich das zu versteuernde Einkommen weiter gedrückt (Rest etwa € 857,-), jedoch nicht ins negative, womit ein Verlustvortrag nicht möglich ist, oder sehe ich das falsch?

    Das zu versteuernde Einkommen ist für den Verlustrücktrag/-vortrag sowieso unbeachtlich. Maßgeblich ist nach § 10d EStG der negative Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Kann ich die Ausbildungskosten auch einfach erst im nächsten Jahr geltend machen, oder sind die dann sozusagen wegen der ersten Steuererklärung für das Jahr 2015 für die Zukunft "verbrannt"?



    Weitergehend die Frage: Muss ich die Ausbildungskosten pro Studienjahr erfassen, oder kann man auch einfach den gesamten Zeitraum erfassen? Gerade bei den Belegen für die Studienliteratur verwirrt mich die Zeitangabe, die nur auf ein Jahr ausgelegt ist.

    Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Beides oftmals hier im Forum beantwortet und über die erweiterte Forumssuche mittels geeigneter Suchwörter auffindbar.


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