Ich habe folgende Situation: Ich bin Auslandslehrer in Kanada und werde vom Bundesverwaltungsamt in Köln auf ein Gehaltskonto in Deutschland bezahlt. Ich bin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, ein Wohnsitz in Deutschland besteht aber nicht. Wir haben drei Kinder, welche alle auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen sind.
Laut dem Bescheid der Landesfamilienkasse Nordbayern besteht für unsere Kinder kein Anspruch auf Kindergeld, da diese keinen Wohnsitz in Deutschland und auch nicht in der EU/EWR haben.
Laut dem für uns zuständigen Finanzamt Bonn-Innenstadt können wir statt dem Kindergeld aber den vollen Kinderfreibetrag geltend machen. Im Wortlaut der Antwort des Finanzamtes heißt es: ,,Liegen die Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderfreibetrags vor (dies ist hauptsächlich vom Alter des Kindes abhängig) wird ein Kinderfreibetrag gewährt.
Leben Ihre Kinder im Ausland, kommt es darauf an, in welcher Ländergruppe sich das entsprechende Land befindet (Kanada = Ländergruppe 1).
Da Kanada ein Land der Ländergruppe eins ist, kann grundsätzlich der volle Kinderfreibetrag gewährt werden."
Das Problem ist nun: Wenn ich im Wiso-Programm wahrheitsgemäß eingebe, dass wir im Kalenderjahr 2015 0,- € Kindergeld erhalten haben, erscheint in der Anlage Kinder bei jedem unserer Kinder dennoch folgende Berechnung: ,,Inländischer Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich 2256,00 €"
Die Erklärung dafür habe ich , denke ich, im Programm selber gefunden. Unter dem Eintrag ,,Freibeträge und Kindergeld" heißt es dort im Erklärungstext:
,,Das Programm ermittelt den inländischen Anspruch auf Kindergeld automatisch anhand der Eingaben. Wie sich dieser Wert ermittelt und wie er sich auswirkt, können Sie in der Berechnung und dort bei den Anlagen zu Kindern nachschauen.
Ein Anspruch auf inländisches Kindergeld besteht nur, wenn sich der Wohnsitz des Kindes in einem anderen EU- / EWR-Staat, in der Schweiz oder in einem Abkommenstaat befindet. Für Kinder in einem Drittstaat besteht kein Anspruch auf inländisches Kindergeld. Eine Ausnahme bilden nur Kinder im Haushalt von unbeschränkt Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 2 EStG.
Hinweis: Die Vergleichsberechnung, ob die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld günstiger ist, wird unabhängig davon vorgenommen, ob ein Kindergeldantrag gestellt wurde oder eine Zahlung erfolgt ist. Das bedeutet, dass lediglich auf den Anspruch abgestellt. Auf die tatsächliche Zahlung kommt es nicht an."
Was kann ich nun tun, dass in der Anlage Kind korrekt dargestellt wird, dass wir 0,- € Kindergeld erhalten haben? Einen Anspruch auf Kindergeld haben wir ja laut dem Bescheid der Landesfamlienkasse nicht, das Programm nimmt diesen aber offensichtlich dennoch an und das volle Kindergeld wird vom Programm in die Steuererklärung eingetragen.
Für die Erklärung 2014 habe ich das ebenfalls so eingetragen und war der Meinung, dass das Programm dann auch in die Anlage Kinder einträgt, dass wir kein Kindergeld erhalten haben. Ich hatte nicht gemerkt, dass dies vom Programm automatisch anders berechnet wird. Das Ergebnis war, dass das Finanzamt eine Günstigerprüfung gemacht und entschieden hat, dass wir mit dem ausgezahlten Kindergeld besser dran sind und deshalb kein Kinderfreibetrag berechnet wird. Tatsächlich hatten wir aber gar kein Kindergeld erhalten. Für die Steuererklärung möchte ich natürlich, dass unsere Angaben korrekt dargestellt werden. Kann jemand helfen, wie ich dies mit dem Wiso-Programm erreichen kann?