Handelsvertreter - Kurzzeitige Mietwagennutzung

  • Hallo zusammen,


    in einem Steuerjahr war ich insgesamt 3 Wochen auf einen Mietwagen angewiesen, da der Kauf eines neues Autos sich etwas hingezogen hatte und ich dennoch Kundentermine wahrnehmen musste.


    Als selbständiger Handelsvertreter wird mein jetziges Auto (was unmittelbar nach dem Mietwagen kam) mit der 99%-Regelung angesetzt.



    Wie gehe ich nun bei dem Mietwagen vor was Betriebsausgabe und umsatzsteuerliche Behandlung angeht? Was ist anzusetzen?



    Viele Grüße und einen schönen Sonntag euch allen!
    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Als selbständiger Handelsvertreter wird mein jetziges Auto (was unmittelbar nach dem Mietwagen kam) mit der 99%-Regelung angesetzt.

    Was soll das denn bitte sein? ?(

  • Als selbständiger Handelsvertreter wird mein jetziges Auto (was unmittelbar nach dem Mietwagen kam) mit der 99%-Regelung angesetzt.

    Abgesehen davon, dass es so eine Regelung nicht gibt (siehe Frage von miwe4), sondern maximal die 1%-Regelung für die Privatnutzung: Diese Regelung gilt natürlich nur für die Monate, in denen das Fahrzeug zum betriebsnotwendigen Vermögen gehörte. Davor sind Mietwagenkosten absetzbar (vorausgesetzt, der Mietwagen wurde rein betrieblich genutzt).

  • Sorry, natürlich ist die 1%-Regelung für private Nutzung gemeint.


    Die Frage ist ja, wie genau die Mietwagenkosten bei einem überwiegend betrieblich genutzen Fahrzeug absetzbar sind. Wird hier äquivalent zur 1%-Regelung bei Betriebsfahrzeugen verfahren oder werden wirklich 100% abgesetzt?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist ja, wie genau die Mietwagenkosten bei einem überwiegend betrieblich genutzen Fahrzeug absetzbar sind. Wird hier äquivalent zur 1%-Regelung bei Betriebsfahrzeugen verfahren oder werden wirklich 100% abgesetzt?

    Weder noch, der Ansatz erfolgt entsprechend der tatsächlichen Nutzung.


    Davor sind Mietwagenkosten absetzbar (vorausgesetzt, der Mietwagen wurde rein betrieblich genutzt).

  • Okay, gehen wir davon aus, dass - wie sonst auch - der Mietwagen zu 99% betrieblich genutzt wurde und 1% privat.


    Nach babuschka wären die Kosten dann nicht mehr absetzbar?

    • Offizieller Beitrag

    Okay, gehen wir davon aus, dass - wie sonst auch - der Mietwagen zu 99% betrieblich genutzt wurde und 1% privat.

    Die 1%-Regelung und die Aufteilung nach objektivem Aufteilungsmaßstab sind zwei paar Schuhe.

    Nach babuschka wären die Kosten dann nicht mehr absetzbar?

    Aber so nicht gemeint. ;)

  • Ich meine, wir können hier gerne noch seitenweise weiter plaudern, aber wäre es nicht für alle Seiten produktiver und dem Zweck dieses Forums dienlicher, wenn die Leute, welche ein echtes Interesse an einem kompetenten Umgang miteinander haben, mir die anzuwendende steuerliche Behandlung erläutern, anstatt mit hohlen Phrasen um sich zu werfen, nur um irgendetwas gesagt zu haben?


    Ich habe als Laie eine ganz einfache Frage gestellt:


    Nämlich wie ein Mietwagen, der exakt so genutzt wird wie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz dem eine max. 1%ige private Nutzung unterstellt wird, betriebsausgaben- und umsatzsteuertechnisch behandelt wird...


    Diese Frage habe ich gestellt, weil mir die entsprechende Behandlung dazu noch nicht bekannt ist. Meines Erachtens ist dieses Forum dafür da. Es wäre also super geil, hierauf eine klare Antwort zu erhalten. ;)

  • Okay, gehen wir davon aus, dass - wie sonst auch - der Mietwagen zu 99% betrieblich genutzt wurde und 1% privat.

    Da bist du aber schwer im Irrtum. Die 1%-Regel heisst so, weil monatlich 1% vom Bruttolistenpreis für private Nutzung versteuert werden muss. Dabei wird von einer privaten Nutzung von 30% ausgegangen.


    Und es gibt bei gemischt-genutzten Aufwendungen immer noch den § 12 EStG (Aufteilungsverbot). Inwieweit hier bein angemieteten Fahrzeugen vom BFH hier "Erleichterungen" geschaffen wurden, kann ich zur Zeit nicht eruieren, es gibt ja einige Hinweise darauf, dass der BFH hier nicht streng auslegt (z. B. in BFH vom 21.4.2010 VI R 66/04 zu Fortbildungskosten u.a.), aber ob dies hier zutrifft? Auf alle Fälle ist die betriebliche Nutzung (und damit auch die Höhe der privaten Nutzung) in geeigneter Weise glaubhauft zu machen (Fahrtstrecken zu Kunden, Tankbelege, etc.).

    • Offizieller Beitrag

    Nämlich wie ein Mietwagen, der exakt so genutzt wird wie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz dem eine max. 1%ige private Nutzung unterstellt wird, betriebsausgaben- und umsatzsteuertechnisch behandelt wird...

    Die Anwendung der 1%-Regelung bedeutet nicht, dass das Fahrzeug nur zu 1% privat genutzt wird!

    Diese Frage habe ich gestellt, weil mir die entsprechende Behandlung dazu noch nicht bekannt ist. Meines Erachtens ist dieses Forum dafür da. Es wäre also super geil, hierauf eine klare Antwort zu erhalten.

    Und das haben wir hier mehrfach getan. Die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse kennst nur Du selber.

    Ich meine, wir können hier gerne noch seitenweise weiter plaudern, aber wäre es nicht für alle Seiten produktiver und dem Zweck dieses Forums dienlicher, wenn die Leute, welche ein echtes Interesse an einem kompetenten Umgang miteinander haben, mir die anzuwendende steuerliche Behandlung erläutern, anstatt mit hohlen Phrasen um sich zu werfen, nur um irgendetwas gesagt zu haben?

    Vielen Dank für die Blumen. Du solltest Dir im Klaren sein, dass wir hier als private User unsere Freizeit opfern, um anderen Foren- und Softwarenutzern behilflich zu sein. Wenn schon keinen Dank, dürfen wir aber zumindest Höflichkeit erwarten. Halte Dich da dann künftig zumindest gegenüber anderen Usern dran. Damit bin ich raus aus Deinen Threads.

  • Da bist du aber schwer im Irrtum. Die 1%-Regel heisst so, weil monatlich 1% vom Bruttolistenpreis für private Nutzung versteuert werden muss. Dabei wird von einer privaten Nutzung von 30% ausgegangen.
    Und es gibt bei gemischt-genutzten Aufwendungen immer noch den § 12 EStG (Aufteilungsverbot). Inwieweit hier bein angemieteten Fahrzeugen vom BFH hier "Erleichterungen" geschaffen wurden, kann ich zur Zeit nicht eruieren, es gibt ja einige Hinweise darauf, dass der BFH hier nicht streng auslegt (z. B. in BFH vom 21.4.2010 VI R 66/04 zu Fortbildungskosten u.a.), aber ob dies hier zutrifft? Auf alle Fälle ist die betriebliche Nutzung (und damit auch die Höhe der privaten Nutzung) in geeigneter Weise glaubhauft zu machen (Fahrtstrecken zu Kunden, Tankbelege, etc.).

    Okay! Das war mir so bisher eben noch nicht klar. Danke für die Aufklärung!

    Die Anwendung der 1%-Regelung bedeutet nicht, dass das Fahrzeug nur zu 1% privat genutzt wird!

    Und das haben wir hier mehrfach getan. Die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse kennst nur Du selber.

    Vielen Dank für die Blumen. Du solltest Dir im Klaren sein, dass wir hier als private User unsere Freizeit opfern, um anderen Foren- und Softwarenutzern behilflich zu sein. Wenn schon keinen Dank, dürfen wir aber zumindest Höflichkeit erwarten. Halte Dich da dann künftig zumindest gegenüber anderen Usern dran. Damit bin ich raus aus Deinen Threads.


    Danke,ist ja jetzt geklärt :)