Umsätze im EU Ausland - wo in EÜR angeben?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich sitze nun mal wieder an meiner Einkommenssteuererklärung für 2015 und komme in einer Sache nicht wirklich weiter. Ich hatte im Jahr 2015 Einkünfte (Selbstständig/Freiberufler) aus dem EU-Ausland, genauer gesagt Spanien. Ich bin umsatzsteuerpflichtig und habe in meiner Rechnung, gemäß des Reverse-Charge-Verfahrens, den Rechnungsbetrag netto ausgewisen mit Vermerk auf das Verfahren inkl. beider VAT-Nummern usw. Nun sitze ich gut ein Jahr später bei meiner Einkommenssteuererklärung am WISO Steuer 2016 (Mac) und weiss nicht, wo genau ich diesen Umsatz in meinen Betriebseinnahmen angeben soll - kann mir hierzu jemand etwas sagen? Ich wäre sehr froh über Feedback.


    Ist das die Spalte "Bertiebseinnahmen - umsatzsteuerfrei oder nicht steuerbar"? - bin diesbezüglich unsicher, da das Programm hier einen Bruttobetrag haben möchte.



    Liebe Grüße John

  • Ist das die Spalte "Bertiebseinnahmen - umsatzsteuerfrei oder nicht steuerbar"?

    Hallo Johndoe,


    das steht doch im Formular recht eindeutig - Zeile 15 (Zelle 103): "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet


    nesciens

  • Erstmal danke für den Hinweis. Habe die Zeile / Zelle überprüft und diese stimmen mit Ihren Angeben überein.


    Ich bin lediglich nur ein wenig stutzig bzgl. des Begriffs "Bruttobetrag" im WISO-Steuerprogramm, da ich ja beim Reverse-Charge-Verfahren nur die Netto Summe in Rechnung stelle und in meiner dazugehörigen zusammenfassenden Meldung des entsprechenden Quartals bei dieser Summe ein Vermerk auf §18b Satz 1 Nr. 2 UStG steht.


    Allerdings sehe ich in meiner EÜR auch keine andere Alternative um diese Angabe zu machen, also wird dies wahrscheinlich das richtige sein. Sollte mich jemand etwas Besserem belehren bin ich gerne offen für Feedback.