Steuer Sparbuch 2015 und 2016 Checkliste - kein Nachweis für Vorsorgeaufwand nötig?

  • Hallo,


    (ja, ich bin immer noch am rumbasteln, ich lasse mir Zeit... :) ), ich hab in meine Steuererklärungen für 2013, 2014 und 2015 jeweils einen Selbstzahleranteil für gesetzliche KV und PV eingetragen (War in diesen Jahren Student über 25 Jahre, d.h. Selbstzahler mit ~80 € im Monat).


    Wenn ich jetzt allerdings auf die "Checkliste" gehe, dann ist in der Liste kein Beleg für diese Beiträge (im Elster Formular dann im Vorsorgeaufwand, Zeile 18 und 21 eingetragen) aufgeführt.


    Ist das so korrekt? Verlangt das FA an der Stelle keinen Nachweis?


    Ich frage weil ich keinen Beitragsbescheid von der Krankenkasse habe. Ich habs schon nachträglich angefordert, aber obs diese Woche noch kommt ist fraglich, und ich wollte bis Ende der Woche den Kram abgeben, da ich danach längere Zeit weg bin.




    Zusätzlich krieg ich bei WISO Steuer Sparbuch 2014 bei der Checkliste einfach mal gar nichts angezeigt (also ich klicke auf "Checkliste" und sehe dann nur ein leeres Blatt), obwohl ich Sachen angegeben habe, die in der 2015er und 2016er Version in der Checkliste auftauchen. Ist das ein Bug? Oder funktioniert das erst, wenn ich die Vollversion gekauft habe (habe so far 2014 und 2015 gekauft, 2014 noch nicht)


    Thx schon mal für alle Antworten! :)

  • Hallo clancy688,


    die Beiträge müssten eigentlich über Elster von der KV gemeldet worden sein (Termin war 28.2.). Daher wird in der Regel kein weiterer Nachweis verlangt. Hast du den elektronischen Abruf? Dann kannst du das ganz leicht überprüfen.

  • Hi,


    danke für die Antwort und sorry für die späte Reaktion - war im Urlaub. ^^;


    Ja, das ist tatsächlich passiert - teilweise. Weswegen ich jetzt nächste Woche mit der DAK rumtelefonieren darf...


    Es wurde von der DAK gemeldet:


    März - Mai 2013 und Januar - August 2014. Bezahlt von mir wurden März 2013 - März 2015.


    Irgendwas stimmt da nicht. Die Bescheinigung, die ich von der DAK gekriegt hab, weist korrekt den von mir bezahlten Betrag aus, aber bei der übermittelten fehlen einige Monate. Die erstmalige Begründung der DAK war, dass ich keine Einwilligung zur Übermittlung gegeben habe, aber das macht für mich aus mehreren Gründen keinen Sinn. Soweit ich weiß muss man aktiv widersprechen (und nicht aktiv die Übermittlung erlauben), und ersteres habe ich nicht getan. Weiterhin dürfte ja dann gar nichts übermittelt worden sein, und nicht nur teilweise.


    Und auf dem Bescheid der DAK steht auch drauf, dass das Finanzamt nicht den Bescheid selber akzeptiert, sondern nur das, was übermittelt wurde. Na großartig...

    • Offizieller Beitrag

    Und auf dem Bescheid der DAK steht auch drauf, dass das Finanzamt nicht den Bescheid selber akzeptiert, sondern nur das, was übermittelt wurde. Na großartig...

    Natürlich, denn wozu sollte es die elektronische Datenübermittlung ansonsten geben bzw. welchen Sinn hätte sie ansonsten?

  • Natürlich, denn wozu sollte es die elektronische Datenübermittlung ansonsten geben bzw. welchen Sinn hätte sie ansonsten?

    Das ist sicherlich richtig. Aber auch da können (wie hier möglicherweise) Fehler auftreten. Und es muß doch möglich sein, diese Fehlinformationen mit entsprechenden Belegen zu korrigieren - der Bescheid der DAK wäre da für mich die erste Wahl, da der ja mit den übermittelten Daten übereinstimmen sollte (wobei wir sicherlich nicht beurteilen können, welche Daten richtig sind).

    • Offizieller Beitrag

    Und es muß doch möglich sein, diese Fehlinformationen mit entsprechenden Belegen zu korrigieren - der Bescheid der DAK wäre da für mich die erste Wahl, da der ja mit den übermittelten Daten übereinstimmen sollte (wobei wir sicherlich nicht beurteilen können, welche Daten richtig sind).

    Natürlich ist eine Korrektur der Daten möglich, aber nur über die übermittelnde Stelle. Mit dieser muss man sich auseinandersetzen und die schicken dann ggf. berichtigte Datenübermittlungen.

  • Natürlich ist eine Korrektur der Daten möglich, aber nur über die übermittelnde Stelle. Mit dieser muss man sich auseinandersetzen und die schicken dann ggf. berichtigte Datenübermittlungen.

    Ok, ich dachte, daß mit Ablauf des Februars die Frist fürs Übermitteln der Daten durch alle dazu verpflichteten Stellen abgelaufen ist und keine Korrekturen von deren Seite mehr möglich sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, ich dachte, daß mit Ablauf des Februars die Frist fürs Übermitteln der Daten durch alle dazu verpflichteten Stellen abgelaufen ist und keine Korrekturen von deren Seite mehr möglich sind.

    Nach eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass Korrekturen nach Ende Februar noch möglich sind. Nicht umsonst sage ich immer wieder, dass man sich alle Mitteilungen zu elektronisch übermittelten Daten genau ansehen und ggf. auch auf ihre Richtigkeit prüfen soll. Und zwar nicht nur rechnerisch, sondern auch hinsichtlich evtl. wichtiger und maßgeblicher Daten.

    • Offizieller Beitrag

    Nur der Arbeitgeber kann keine Korrekturen mehr vornehmen, oder irre ich mich da auch?

    Du irrst, er kann. :)


    "II. Korrektur- und Stornierungsverfahren" Seite 15ff: 2015-07-30-lohnsteuerbescheinigung-besondere-lohnsteuerbescheinigung.pdf

  • Danke schon mal für die Ausführungen.


    Zitat


    Nicht umsonst sage ich immer wieder, dass man sich alle Mitteilungen zu elektronisch übermittelten Daten genau ansehen und ggf. auch auf ihre Richtigkeit prüfen soll.


    Wie hätte ich das in dem Fall machen sollen? Da bleibt mir ja nichts anderes übrig als jedes Jahr dann im Januar die KK zu nerven, mir eine Bescheinigung der zu übermittelnden Daten zukommen zu lassen, oder? Ich hab zumindest nie eine schriftliche Mitteilung von meiner KK bekommen was die jetzt gedenken zu übermitteln, sonst wäre es mir ja früher aufgefallen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab zumindest nie eine schriftliche Mitteilung von meiner KK bekommen was die jetzt gedenken zu übermitteln, sonst wäre es mir ja früher aufgefallen.

    Sorry, dann kann bei Deiner KK etwas nicht stimmen. Zahlt der AG, dann läuft das über die Lohnsteuerbescheinigung, bist Du Selbstzahler bzw. privat versichert, dann muss die KK Dir eine Bescheinigung über die übermittelten Daten zukommen lassen. Und Du selber kannst alles über Deine Lohnabrechnungen bzw. die Beitragsrechnungen und Zahlungsbelege prüfen/nachrechnen.


    Oder Du richtest Dir alles zum Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) online im ELSTERportal ein. Das Prozedere haben wir hier im Forum schon oft beschrieben. Da kannst Du alle von den Stellen übermittelten Daten einsehen. Buhl hat in Deiner Software da auch etwas neues eingerichtet, was wir aber alle noch nicht getestet haben. Wir stehen hier wohl alle überwiegend auf den bisherigen Weg über ELSTERonline.

  • Zitat


    Sorry, dann kann bei Deiner KK etwas nicht stimmen. Zahlt der AG, dann läuft das über die Lohnsteuerbescheinigung, bist Du Selbstzahler bzw. privat versichert, dann muss die KK Dir eine Bescheinigung über die übermittelten Daten zukommen lassen.


    It never happened, really. Ich heb alles auf was ich an Bescheinigungen (von wem auch immer krieg) und hab meine Ordner mehrmals durchforstet, nix. Aber ich weiß auch nicht, ob das bei Studenten anders ist als bei "regulären" Selbstzahlern. Studenten zahlen ja einen Pauschalbetrag: http://www.dak.de/dak/beitraege/Studierende-1075578.html

    Zitat


    Oder Du richtest Dir alles zum Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) online im ELSTERportal ein. Das Prozedere haben wir hier im Forum schon oft beschrieben. Da kannst Du alle von den Stellen übermittelten Daten einsehen. Buhl hat in Deiner Software da auch etwas neues eingerichtet, was wir aber alle noch nicht getestet haben.


    Auf exakt die Art und Weise hab ich ja gemerkt, dass da was nicht stimmt. Ich hab die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung im Steuer Sparbuch gesehen und es, neugierig geworden, einfach mal ausprobiert. Einen Elster-Zugang mit Zertifikat hatte ich schon, und die Passwort für den Belegabruf hat Steuer Sparbuch für mich angefordert - einige Tage später war er im Briefkasten.


    Bei all meinen drei Steuererklärungen (2013, 2014, 2015) hab ich dann nachträglich den Abruf gemacht und die Daten abgeglichen. Mit dem Ergebnis, dass all meine Lohnsteuerbescheinigungen korrekt waren, aber die Werte für die KV hinten und vorne nicht stimmten. Dadurch bin ich ja erst darauf aufmerksam geworden, dass hier die DAK irgendwo Mist gebaut hat.

  • Also irgendwie geht's wohl, den Kram nachträglich zu korrigieren...


    ...hab heute noch mal meine Belege abgerufen, 2015 is jetzt komplett da, 2014 stimmt auf einmal auch (O_o?), nur bei 2013 fehlen noch ein paar Monate. Yay...

    • Offizieller Beitrag

    Also irgendwie geht's wohl, den Kram nachträglich zu korrigieren...

    Sag ich doch. :)

    ...hab heute noch mal meine Belege abgerufen, 2015 is jetzt komplett da, 2014 stimmt auf einmal auch (O_o?), nur bei 2013 fehlen noch ein paar Monate. Yay...

    Weiter so. ;)

  • Jo klar, ich mach auch keinen meiner Gesprächspartner dafür verantwortlich. :)


    Status vorletzte Woche:


    2013 und 2014 unvollständig, 2015 fehlt komplett. Erstes Telefongespräch mit der DAK und bitte um Richtigstellung.


    Status heute:


    2013 unvollständig, 2014 vollständig, 2015 vollständig. Telefongespräch mit der DAK hat ergeben, dass bei 2014 eine Korrektur gesendet wurde (aber wann konnte man mir nicht sagen) und 2015 am 10.03. übermittelt wurde. Soweit so gut, d.h. ich warte jetzt ob 2013 im Laufe der nächsten Tage stimmt.

  • Da bleibt mir ja nichts anderes übrig als jedes Jahr dann im Januar die KK zu nerven, mir eine Bescheinigung der zu übermittelnden Daten zukommen zu lassen, oder?

    Ja, wenn die KK nicht das macht, wozu sie verpflichtet ist (oder nicht richtig bzw. vollständig), dann muß man da halt nachhaken. Das gilt auch für die Überprüfung der Daten auf dem Bescheid (man kontrolliert ja normalerweise auch seinen Lohn-/Gehaltsschein).
    Im Januar wäre es aber noch zu zeitig, weil die Übermittlung der Daten bis zum 28. Februar erfolgen muß.


    Ansonsten arbeiten eben auch da nur Menschen.

    Richtig - nur wer arbeitet, kann auch Fehler machen. ;)