Bestellungen aus dem Ausland, Zollrechnung

  • Kann ich Waren, die ich im Ausland erworben habe als Freiberufler in der EUR angeben??
    Wie lautet die korrekte Buchung dazu und wie verhält es sich mit der dazugehörigen Zollrechnung??
    Kann man davon z.B. die Vorsteuer ziehen??

    • Offizieller Beitrag

    Andere Software aber ähnliche Fragestellung mit Lösung: Kauf eines Artikels aus einem nicht EU Land (China)


    Und noch diverse weitere Infos zum Thema Zoll:
    https://www.buhl.de/wiso-softw…php/Search/?modify=288830

  • Danke, aber ich komme trotzdem nicht weiter.


    EUST ist (so vermute ich es zumindest 26,68) bei einem Warenwert von 176 US-$
    Auf der Rechnung von FedEx steht folgendes:


    Nicht steuerbare Beträge: 26,68
    Vorlageprovision steuerpflichtig mit 19%: 10,75
    Umsatzsteuer 19%: 2,04
    TOTAL: 39,47


    Ich dachte die EUST kann ich auf dieses 1588 Konto buchen (was mir komischerweise nicht angezeigt wird, wenn ich als vorlage "Ausgabe" wähle) wieso weist die FedEx Rechnung dann das als "Nicht steuerbar" aus??
    Wäre über Hilfe sehr dankbar :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte die EUST kann ich auf dieses 1588 Konto buchen (was mir komischerweise nicht angezeigt wird, wenn ich als vorlage "Ausgabe" wähle) ... .

    Bei "Freie Buchung" wird es bei mir angezeigt.

  • Ja, ist mir auch aufgefallen. Hat das einen bestimmten Sinn, dass das nicht unter den Ausgaben Vorlagen erscheint??


    Und was ist mit den anderen Fragen?? Einen Ansatz dazu??

  • Moin,


    m. W. muss. der "nicht steuerbare" Betrag doch in der Rechnung nochmal aufgedroeselt sein in die EUST und Zollgebühren. "Nicht steuerbar" deute ich so, dass auf diesen Betrag keine USt erhoben wird.
    Die EUST also dann auf Kto. 1588; Zoll auf Kto. 3850 (Zölle und Einfuhrgebühren) und die Vorlageprovision auch auf dieses Konto, dann mit 19% Vorsteuer (da es ja die Dienstleistung von FedEx ist :) )


    Gruss
    Maulwurf

  • m. W. muss. der "nicht steuerbare" Betrag doch in der Rechnung nochmal aufgedroeselt sein in die EUST und Zollgebühren.

    Richtig - denn nur, wenn die EUSt einzeln aufgeführt wurde, kann sie auch als Vorsteuer abgezogen werden (entsprechend dem ehernen Gesetz, dass nur explizit ausgewiesene Umsatzsteuern, zu denen die EUSt gehört, auch als Vorsteuern abgezogen werden dürfen

  • Danke, habs jetzt so gebucht.
    Auf einem anderen Zettel (Zollanmeldung) wurden diese 26,68 nochmal explizit als EUST deklariert, das machte das ganze ein bißchen klarer :)


    Den Warenwert ansich kann ich dann in EURO umgerechnet als normalen Wareneinkauf ohne Vorsteuer verbuchen, oder??

  • Moin,


    den Wareneinkauf kannst Du schon buchen, aber nicht "normal" :D


    Also entweder Umrechnung anhand der amtlichen Umrechnungstabellen des Bundesfinanzministeriums bzw. wenn über Kreditkarte gezahlt, nimmst Du diesen Wert (ggf. Gebühren beachten).
    Wenn also die Ware aus dem Ausland (Drittland) kommt, wäre das Konto "Steuerfreie Einfuhren" passend, ansonsten (EU) kannst Du das Konto "Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer" nehmen.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Auf einem anderen Zettel (Zollanmeldung) wurden diese 26,68 nochmal explizit als EUST deklariert, das machte das ganze ein bißchen klarer

    Prima, das reicht auch aus. Einfach an die Rechnung anheften.